Kursdetail
In der Kreditorenbuchhaltung wird mit der Verbuchung jeder Eingangsrechnung stets auch eine umsatzsteuerliche Würdigung der zugrundeliegenden Eingangsleistung vorgenommen. Es ist über den Vorsteuerabzug dem Grunde und der Höhe nach zu entschieden. Diese Entscheidung findet Eingang in die an das Finanzamt zu übermittelnde Umsatzsteuervoranmeldung und -jahreserklärung. Zur Vermeidung von umsatzsteuerlichen Risiken und der Sicherstellung der zutreffenden Erfassung der Sachverhalte in der Umsatzsteuervoranmeldung und – jahreserklärung muss daher in der Kreditorenbuchhaltung stets geprüft werden, ob die formellen und materiellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug gegeben sind. Liegt eine ordnungsgemäße Rechnung vor und, wann kann der Vorsteuerabzug vorgenommen werden, sind ebenso relevante Prüfschritte wie die Frage, was passiert, wenn nicht alle formellen und materiellen Voraussetzungen vorliegen. Ist in diesen Fällen eine rückwirkenden Rechnungskorrektur möglich oder wird der Vorsteuerabzug gar rückwirkend versagt? Im Rahmen des Seminars sollen die Grundlagen des Vorsteuerabzugs nach § 15 UStG vermittelt werden. In diesem Zusammenhang wird auf die materiellen und formellen Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Rechnung sowie die Berichtigungsmöglichkeiten einer nicht ordnungsgemäßen Rechnung eingegangen.