Leistungsbeziehung verbundener Unternehmen

Steuerliche Fallstricke und Gestaltungsüberlegungen

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Das Seminar richtet sich an:

Steuerexperte*in in Unternehmen, Unternehmer*in

Kursziele

  • Verdeckte Gewinnausschüttung
  • Verrechnungspreismethoden
  • Verrechnungspreisdokumentation
  • Anzeigepflichten im internationalen Kontext
  • Gestaltungsüberlegungen

Kursdetail

Die Leistungsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen können der Art und Höhe nach sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Dabei liegt der Fokus oftmals auf den betriebswirtschlichen Aspekten und etwaige steuerliche Besonderheiten werden ggf. erst in der Betriebsprüfung betrachtet. Zur Vermeidung von steuerlichen „Überraschungen“ sollten daher bereits im Vorfeld zu den Vereinbarungen solcher Leistungen auch die steuerlichen Fallstricke betrachtet werden. Anderenfalls drohen Einkünfekorrekturen und ggf. Bußgelder. Gerade im internationalen Kontext sind diese Anforderungen noch umfangreicher. Daher gibt das Seminar einen Überblick zu der für solche Leistungsbeziehungen wesentlichen Einkünftekorrekturnorm § 8 Abs. 3 S. 2 KStG (sog. „verdeckte Gewinnausschüttung“). Ein Schwerpunkt des Seminars umfasst sodann die Grundzüge zu den Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen, z.B. die Themen Verrechnungspreise, Anzeigepflichten und Dokumentationspflichten. Das Weiteren beinhaltet das Seminar Gestaltungsüberlegungen zu der Errichtungen einer Immobiliengesellschaft oder dem sog. Gewerbesteuer-Modell. Das Seminar ist insbesondere an Unternehmer mit einer Unternehmensstruktur bestehend aus mindestens zwei Gesellschaften gerichtet.

Über die Referenten

Ich habe sprichwörtlich das Steuerrecht von der Pike auf gelernt. Durch meine Berufsausausbildung zum Steuerfachangestellten und das darauffolgende Studium habe ich eine „breite“ steuerliche Ausbildung genossen. Durch die späteren Spezialisierungen und die damit einhergehenden Tätigkeiten in der (internationalen) Steuerstrukturberatung bei renommierten internationalen Beratungsgesellschaften, verstehe ich mich als Generalist und Spezialist zugleich. Denn gerade die ganzheitliche steuerarten- und branchenübergreifende Beratung ist mir eine Herzensangelegenheit.

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Bereits im Studium habe ich mein Interesse für Steuerrecht entwickelt, da Steuerrecht eben nicht schwarz oder weiß ist, sondern „es kommt drauf an“ bzw. „kann man so sehen oder so sehen“. Und genau das macht es so spannend, vielseitig und interessant sich im Bereich Gestaltungs- und Strukturberatung sowie Abwehrberatung zu bewegen.

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