Steuerabzug nach § 50a EStG

Steuerabzugsverpflichtungen für deutsche Unternehmen bei Zahlungen ins Ausland

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Das Seminar richtet sich an:

Auszubildende, Steuerberater*in, Steuerexperte*in in Unternehmen, Unternehmer*in

Kursziele

  • Persönliche und sachliche Voraussetzungen des Steuerabzugs nach § 50a EStG
  • Bemessungsgrundlage und Steuersatz
  • Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen
  • Freistellungs- und Erstattungsverfahren

Kursdetail

Vergütungen an im Ausland ansässige Künstler oder Sportler für künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen im Inland unterliegen oftmals den Steuerabzug nach § 50a EStG. Gleiches gilt für bestimmte Lizenzzahlungen an ausländische Unternehmen. Sollte das deutsche Unternehmen diesen Steuerabzug nicht oder nicht zutreffend vornehmen, haftet es für diesen Steuerabzug. Daher ist der Steuerabzug nach § 50a EStG regelmäßig auch Bestandteil von Betriebsprüfungen. Der Steuerabzug beinhaltet daher für das Unternehmen bei einem unzutreffenden Einbehalt unerwünschte steuerliche Risiken und für den Steuerberater potenzielle Haftungsrisiken. Das Seminar zeigt die Voraussetzungen des Steuerabzugs, die Berechnung und Möglichkeiten der Erstattung bzw. Freistellung. Dabei werden die theoretischen Grundlagen mit praktischen Fallbeispielen abgerundet.

Über die Referenten

Ich habe sprichwörtlich das Steuerrecht von der Pike auf gelernt. Durch meine Berufsausausbildung zum Steuerfachangestellten und das darauffolgende Studium habe ich eine „breite“ steuerliche Ausbildung genossen. Durch die späteren Spezialisierungen und die damit einhergehenden Tätigkeiten in der (internationalen) Steuerstrukturberatung bei renommierten internationalen Beratungsgesellschaften, verstehe ich mich als Generalist und Spezialist zugleich. Denn gerade die ganzheitliche steuerarten- und branchenübergreifende Beratung ist mir eine Herzensangelegenheit.

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Bereits im Studium habe ich mein Interesse für Steuerrecht entwickelt, da Steuerrecht eben nicht schwarz oder weiß ist, sondern „es kommt drauf an“ bzw. „kann man so sehen oder so sehen“. Und genau das macht es so spannend, vielseitig und interessant sich im Bereich Gestaltungs- und Strukturberatung sowie Abwehrberatung zu bewegen.

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