Der Steuerabzug nach § 50a EStG in der Steuerberatung

Steuerabzugsverpflichtungen für deutsche Unternehmen bei Zahlungen ins Ausland

Fachgebiete
Preisspanne: €45,00 bis €149,00
zzgl. der zum Leistungszeitpunkt geltenden USt.
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Das Seminar richtet sich an:

Auszubildende, Steuerberater*in / Wirtschaftsprüfer*in

Kursziele

  • Die Tatbestandsmerkmale
  • Bemessungsgrundlage und Steuersatz
  • Doppelbesteuerungsabkommen
  • Steueranmeldungen und weitere verfahrensrechtliche Anträge

Kursdetail

Deutsche Unternehmen mit bestimmten grenzüberschreitenden Zahlungen können einem Steuerabzug nach § 50a EStG unterliegen. Betroffen sind insbesondere Vergütungen für künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen in Deutschland oder für bestimmte Lizenzzahlungen an ausländische Unternehmen. Als Unternehmer aber auch als Steuerberater ist es wichtig zu erkennen, welche Vergütungen betroffen sind. Denn die Vergütungen und der Steuerabzug sollten bereits bei Vertragsabschluss zwischen den Parteien klar geregelt werden, um Streitigkeiten zu vermeiden. Zudem sollten die Zahlungen zutreffend in der Buchhaltung in den entsprechenden Steueranmeldungen erfasst werden. Das Seminar beinhaltet alle wesentlichen Themen rund um den Steuerabzug nach § 50a EStG und ist besonders auf Steuerberater und die Mitarbeiter in den Steuerkanzleien ausgerichtet, damit diese die Steuerabzugsverpflichtungen ihrer Mandanten erkennen und rechtzeitig sowie zutreffend in den Steueranmeldungen erklären können.

Über die Referenten

Ich habe sprichwörtlich das Steuerrecht von der Pike auf gelernt. Durch meine Berufsausausbildung zum Steuerfachangestellten und das darauffolgende Studium habe ich eine „breite“ steuerliche Ausbildung genossen. Durch die späteren Spezialisierungen und die damit einhergehenden Tätigkeiten in der (internationalen) Steuerstrukturberatung bei renommierten internationalen Beratungsgesellschaften, verstehe ich mich als Generalist und Spezialist zugleich. Denn gerade die ganzheitliche steuerarten- und branchenübergreifende Beratung ist mir eine Herzensangelegenheit.

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Bereits im Studium habe ich mein Interesse für Steuerrecht entwickelt, da Steuerrecht eben nicht schwarz oder weiß ist, sondern „es kommt drauf an“ bzw. „kann man so sehen oder so sehen“. Und genau das macht es so spannend, vielseitig und interessant sich im Bereich Gestaltungs- und Strukturberatung sowie Abwehrberatung zu bewegen.

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