Kursdetail
Vergütungen an im Ausland ansässige Künstler oder Sportler für künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen im Inland unterliegen oftmals den Steuerabzug nach § 50a EStG. Gleiches gilt für bestimmte Lizenzzahlungen an ausländische Unternehmen. Sollte das deutsche Unternehmen diesen Steuerabzug nicht oder nicht zutreffend vornehmen, haftet es für diesen Steuerabzug. Daher ist der Steuerabzug nach § 50a EStG regelmäßig auch Bestandteil von Betriebsprüfungen. Der Steuerabzug beinhaltet daher für das Unternehmen bei einem unzutreffenden Einbehalt unerwünschte steuerliche Risiken und für den Steuerberater potenzielle Haftungsrisiken. Das Seminar zeigt die Voraussetzungen des Steuerabzugs, die Berechnung und Möglichkeiten der Erstattung bzw. Freistellung. Dabei werden die theoretischen Grundlagen mit praktischen Fallbeispielen abgerundet