Kursdetail
Deutsche Unternehmen mit bestimmten grenzüberschreitenden Zahlungen können einem Steuerabzug nach § 50a EStG unterliegen. Betroffen sind insbesondere Vergütungen für künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen in Deutschland oder für bestimmte Lizenzzahlungen an ausländische Unternehmen. Als Unternehmer aber auch als Steuerberater ist es wichtig zu erkennen, welche Vergütungen betroffen sind. Denn die Vergütungen und der Steuerabzug sollten bereits bei Vertragsabschluss zwischen den Parteien klar geregelt werden, um Streitigkeiten zu vermeiden. Zudem sollten die Zahlungen zutreffend in der Buchhaltung in den entsprechenden Steueranmeldungen erfasst werden. Das Seminar beinhaltet alle wesentlichen Themen rund um den Steuerabzug nach § 50a EStG und ist besonders auf Steuerberater und die Mitarbeiter in den Steuerkanzleien ausgerichtet, damit diese die Steuerabzugsverpflichtungen ihrer Mandanten erkennen und rechtzeitig sowie zutreffend in den Steueranmeldungen erklären können.