Verfahrensrecht/Abgabenordnung-Update 2024

Im Rahmen von Aktuelles Steuerrecht Monat

Fachgebiete
30,00109,00
zzgl. der zum Leistungszeitpunkt geltenden USt.
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Das Seminar richtet sich an:

Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in

Kursziele

Folgende Themen wurden behandelt

 

Gesetzgebung

  • Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 22.12.2023
  • Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024
  • Entwurf eines Vierten Bürokratieentlastungsgesetz

Verwaltungsanweisungen

  • Anzeigen über die Erwerbstätigkeit nach § 138 Absatz 1 und 1b AO; Steuerliche Erfassung von Betreiberinnen und Betreibern bestimmter kleiner Photovoltaikanlagen
  • Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) mit Wirkung ab 01.01.2024 i.Z.m. dem MoPeG und dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz
  • Anpassungen des AEAO an das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz und das Kreditzweitmarktförderungsgesetz
  • Änderung der GoBD aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen

Rechtsprechungen

  • Billigkeitserlass von Nachforderungszinsen bei unzutreffender zeitlicher Zuordnung von Umsätzen
  • Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags
  • Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei irrtümlich doppelter Erklärung von Einnahmen als Arbeitslohn und als Betriebseinnahmen
  • Widerruf der Gestattung der Ist-Besteuerung wegen Missbrauchs; Entstehung und Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug
  • Keine Änderung eines Steuerbescheids nach § 173a der Abgabenordnung (AO) bei fehlerhaftem Datenimport ins ELSTER-Portal
  • Verhältnis zwischen Verlustfeststellungsbescheid und Steuerbescheid
  • Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Einlegung eines Einspruchs durch eine in Kopie bei einem Dritten, nicht aber bei der Finanzbehörde angekommene E-Mail
  • Offenbare Unrichtigkeit bei Einsatz eines Risiko-Management-Systems

Kurzhinweise

  • Rücknahme einer Vollmacht in der VDB innerhalb der 3-Tage-Bekanntgabefiktion
  • Faxempfang Finanzverwaltung

Kursdetail

Gesetzgebung

  • Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
  • Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) vom 22.12.2023
  • Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vom 27.03.2024

 

Verwaltungsanweisungen

  • BMF-Schreiben vom 12.06.2023 – Anzeigen über die Erwerbstätigkeit nach § 138 Absatz 1 und 1b AO; Steuerliche Erfassung von Betreiberinnen und Betreibern bestimmter kleiner Photovoltaikanlagen
  • BMF-Schreiben vom 29.12.2023 – Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) mit Wirkung ab 01.01.2024 i.Z.m. dem MoPeG und dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz
  • BMF-Schreiben vom 22.03.2024 – Anpassungen des AEAO an das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz und das Kreditzweitmarktförderungsgesetz
  • BMF-Schreiben vom 11.03.2024 – Änderung der GoBD aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen

 

Rechtsprechungen

  • BFH-Urteil vom 23.02.2023 – V R 30/20 – Billigkeitserlass von Nachforderungszinsen bei unzutreffender zeitlicher Zuordnung von Umsätzen
  • BFH-Beschluss vom 05.04.2023, I B 98/21 – Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags
  • BFH-Urteil vom 18.04.2023, VIII R 9/20 – Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei irrtümlich doppelter Erklärung von Einnahmen als Arbeitslohn und als Betriebseinnahmen
  • BFH-Urteil vom 12.07.2023, XI R 5/21 – Widerruf der Gestattung der Ist-Besteuerung wegen Missbrauchs; Entstehung und Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug
  • BFH-Urteil vom 18.07.2023, IX R 17/22 – Keine Änderung eines Steuerbescheids nach § 173a der Abgabenordnung (AO) bei fehlerhaftem Datenimport ins ELSTER-Portal
  • BFH-Urteil vom 23.01.2024, IX R 7/22 – Verhältnis zwischen Verlustfeststellungsbescheid und Steuerbescheid
  • Sächsisches FG Urteil vom 27.01.2023 – 3 K 744/22 – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Einlegung eines Einspruchs durch eine in Kopie bei einem Dritten, nicht aber bei der Finanzbehörde angekommene E-Mail
  • FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 13.09.2023 – 16 K 16015/23 – Offenbare Unrichtigkeit bei Einsatz eines Risiko-Management-Systems

 

Kurzhinweise

  • BFH Anhängiges Verfahren IX R 30/23 – Rücknahme einer Vollmacht in der VDB innerhalb der 3-Tage-Bekanntgabefiktion
  • Faxempfang Finanzverwaltung

 

Über den Referenten

„Steuerrecht muss nicht trocken sein“ Dieses Motto habe ich bereits vor vielen Jahren zum zentralen Punkt meiner Arbeit gemacht. So war es von der Finanzverwaltung, über die eigene Steuerkanzlei, zur Tätigkeit als Dozent im Umsatzsteuer- und Verfahrensrecht nur eine logische Konsequenz. Da ich mich nun vollständig auf die Wissensvermittlung konzentriere, kann ich meinen Teilnehmer*innen dieses Motto jeden Tag weitergeben. Hierbei ist es egal, ob ich dies für einen freien Bildungsträger in Vorbereitungskursen auf die Steuerfachwirte- oder Steuerberaterprüfung, an einer Hochschule für den Abschluss zum Bachelor of Arts oder im Rahmen von Seminaren bei Verbändern und der TeleTax mache. Und wenn der Funke überspringt, eine Prüfung erfolgreich bestanden wird oder die nächste Umsatzsteuer-Sonderprüfung ohne Mehrergebnis für die Finanzverwaltung endet, habe ich meinen Job gut gemacht. Das ist es, was für meine Tätigkeit als Dozent zählt.

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