Kursdetail
Der Unternehmerbegriff ist ein zentraler Begriff im deutschen Umsatzsteuerrecht. Ohne Unternehmereigenschaft kann eine natürliche Person, ein Personenzusammenschluss oder eine juristische Person keine steuerbaren Leistungen erbringen. Aus § 2 UStG und im Zusammenspiel mit anderen Rechtsnormen des UStG ergeben sich für den Unternehmer steuerrechtliche Konsequenzen, die für Ihre Mandant*innen praktische Bedeutung haben. Nur als Unternehmer hat der Steuerpflichtige z.B. die Berechtigung einen Vorsteuerabzug nach § 15 UStG beim Finanzamt geltend zu machen.