TCMS – Kontrollprozesse zur Vermeidung der §§ 30 und 130 OWiGT

Richtige Kontrollprozesse zur Vermeidung von Aufsichtspflichtverletzungen und Unternehmenssanktionen

Fachgebiete
129,00
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Das Seminar richtet sich an:

Mitarbeiter*in Einkommensteuer, Mitarbeiter*in Jahresabschlusserstellung, Mitarbeiter*in Lohn & Gehalt, Steuerberater*in, Steuerexperte*in in Unternehmen, Unternehmer*in, Wirtschaftsprüfer*in

Kursziele

• TCMS – typischer Aufbau • Kriterien des § 130 OWiG • TCMS unter Berücksichtigung von §§ 30 und 130 OWiG sowie §§ 370 und 378 AO • Outsourcing / Lesson Learned-Prozess / Berichtigungsprozess gemäß § 153 AO • BP-Prozess unter Berücksichtigung von § 10 BpO und § 193 AO • Dokumentation von Anpassungen / Umsetzung von Kontrollprozessen • Erprobung alternativer Prüfungsmethoden Art. 97 § 38 EGAO • Rechtsprechung zur Strafzumessung bei effektiven TCMS • Etwaige Vorlagepflicht bei Anforderung von TCMS-Unterlagen durch die BP • Verpflichtung zur Berichtigung von Steuererklärungen – praktische Umsetzung • Straf- bußgeldrechtliche Bedeutung einer Zertifizierung / Legal Opinion eines TCMS

Kursdetail

Die Vortragenden berichten über ihre Arbeit im Zusammenhang mit der Begleitung des Aufbaus effektiver TCMS unter dem Gesichtspunkt der „vorweggenommenen Strafverteidigung“ und der Vermeidung von Aufsichtspflichtverletzungen gem. 130 OWiG sowie Unternehmenssanktionen gem. § 30 OWiG. Ferner berichten sie über ihre Erfahrungen mit TCMS aus ihrer vormaligen Tätigkeit als Steuerfahnder. Es wird erläutert, welche Anforderungen durch die Rechtsprechung und Finanzverwaltung an eine ordnungsgemäße Aufsicht bzw. Organisation und deren Berücksichtigung im Rahmen eines TCMS gestellt werden und welche „Spezialprozesse“ zur Vermeidung von Ermittlungsverfahren notwendig sind.

Über die Referenten

Ich bin Partner der Kanzlei Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und befasse mich u. a. mit allen Fragen des Steuerstraf- und Sanktionsrechts, des Steuerstreits, des steuerlichen Verfahrensrechts sowie mit Aspekten wirksamer Tax-Compliance-Management-Systeme. Wir kooperieren laufend mit anderen Steuerberatern bzw. Rechtsanwälten und sind aufgrund der engen Beziehung zur weltweit größten Beratungsgesellschaft Deloitte in der Lage, einen umfassenden Service für Mandanten zu bieten.

Zum Profil

Ich bin bei der Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft in den Bereichen Steuerstrafrecht, Steuerordnungswidrigkeitenrecht, Unternehmenssanktionsrecht und Steuerverfahrensrecht, insbesondere im Unternehmensbereich, tätig. Bei der Implementierung oder Aktualisierung von Tax Compliance Management Systemen beraten wir Mandanten präventiv aus steuerstrafrechtlicher und steuerordnungswidrigkeitenrechtlicher Sicht.

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