Kursdetail
Die Vortragenden berichten über ihre Arbeit im Zusammenhang mit der Begleitung des Aufbaus effektiver TCMS unter dem Gesichtspunkt der „vorweggenommenen Strafverteidigung“ und der Vermeidung von Aufsichtspflichtverletzungen gem. 130 OWiG sowie Unternehmenssanktionen gem. § 30 OWiG. Ferner berichten sie über ihre Erfahrungen mit TCMS aus ihrer vormaligen Tätigkeit als Steuerfahnder. Es wird erläutert, welche Anforderungen durch die Rechtsprechung und Finanzverwaltung an eine ordnungsgemäße Aufsicht bzw. Organisation und deren Berücksichtigung im Rahmen eines TCMS gestellt werden und welche „Spezialprozesse“ zur Vermeidung von Ermittlungsverfahren notwendig sind.