Kursdetail
Das Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung (ESUG) hat sich insbesondere seit 2012 in Deutschland als Sanierungsinstrument etabliert und bewährt. Nun ist ihm seit dem 01.01.2021 mit dem StaRUG eine Alternative erwachsen, die es ebenso wie in der Insolvenz ermöglicht, Sanierungspläne mit Mehrheitsentscheid durchzusetzen und dabei auch widersprechende Gläubiger mit ins Boot zu holen. Was ist jetzt die bessere Lösung?
Empfiehlt sich der Weg durch eine Insolvenz, oder ist StaRUG das mildere Mittel? Was ist bei beiden Verfahren zu beachten, und welche Variante ist in welchem Fall empfehlenswert?