Kursdetail
Es trifft Unternehmen wie ein Blitz aus heiterem Himmel, wenn Betriebsprüfer Sozialversicherungsbeiträge nicht für eigene Angestellte sondern für Arbeitnehmer oder freie Mitarbeiter dritter Unternehmen nachfordern. Tatsächlich erzeugt § 28e SGB IV dieses Risiko in einigen Dreiecksverhältnissen u.a. für die praxisrelevanten Bereiche des Baugewerbes und der Leiharbeit.
Auch die in den letzten Jahren populär gewordenen Dreieckskonstellationen, welche unter Bezeichnungen wie Contracting, Subunternehmerkette, Holländisches Modell, Verschaffung selbständiger Dienste oder Inhouse-Outsourcing firmieren, lösen keine Probleme sondern erzeugen neue Nachzahlungsgefahren.
Das Seminar stellt folgende Dreieckskonstellationen dar:
• Haftung des Generalunternehmers für Subunternehmer im Baugewerbe
• Haftung des Entleihers für den Verleiher bei Arbeitnehmerüberlassung
• Haftung des Vermittlers und des Kundenunternehmen bei Selbständigenüberlassung