Kursdetail
„Wer selbständig ist, hat mit den gesetzlichen Sozialkassen nichts zu tun.“ Diese Ansicht kann ein fundamentaler Irrtum sein. Denn es existieren zahlreiche Regelungen, die Selbständige einer Pflichtmitgliedschaft unterwerfen. Nur wenn Mandanten hierauf frühzeitig hingewiesen werden, können Beitragsnachforderungen vermieden und Gestaltungsmöglichkeiten genutzt werden. Umgekehrt kann aber auch der Zugang eines eigentlich sozialversicherungsfreien Unternehmers in das gesetzliche Absicherungssystem gewünscht und vorteilhaft sein. Schließlich bietet das Beitragsrecht eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, die zum Vorteil des Mandanten genutzt werden sollten.