Kursdetail
November- und Dezemberhilfen sowie Überbrückungshilfen I bis IV sind fiskalische Unterstützungsleistungen, die der deutsche Staat in den Jahren 2020 bis 2022 Unternehmen gewährt hat, die durch die Folgen der Corona-Pandemie spürbare Umsatzeinbußen erlitten haben. Über diese Leistungen muss bis zum 30.06.2023 (verlängerter Termin) seitens des Empfängers eine Schlussabrechnung erstellt werden, aus der sich die Berechtígung erhaltener Hilfszahlungen ableiten lässt. Wird eine fristgerechte Schlussabrechnung versäumt, droht die komplette Rückzahlung der Hilfen. Zudem kann dieses Unterlassen für die Betroffenen zu persönlichen Haftungsansprüchen führen.
Der Vortrag stellt Hintergrund, Systematik und Struktur dieser Hilfszahlungen dar und erläutert die Voraussetzungen, Erfordernisse und Gestaltung der obligatorischen Schlussabrechnung.