Kursdetail
November- und Dezemberhilfen sowie Überbrückungshilfen I bis IV sind Unterstützungsleistungen, die der deutsche Staat in den Jahren 2020 bis 2022 Unternehmen gewährt hat, die durch die Folgen der Corona-Pandemie spürbare Umsatzeinbußen erlitten haben. Über diese Leistungen muss bis zum 30.06.2023 – mit Fristverlängerung bis zum 31.12.2023 seitens des Empfängers eine Schlussabrechnung erstellt werden, aus der sich die Berechtigung erhaltener Hilfszahlungen ableiten lässt. Wird eine fristgerechte Schlussabrechnung versäumt, droht die komplette Rückzahlung der Hilfen. Zudem kann dieses Unterlassen für die Betroffenen zu persönlichen Haftungsansprüchen führen.