Schlussrechnung von Coronahilfen

Worauf Sie im Rahmen der Schlussabrechnungen achten müssen!

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99,00

zzgl. der zum Leistungszeitpunkt geltenden USt.

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Das Seminar richtet sich an:

Mitarbeiter*in Buchhaltung, Mitarbeiter*in Einkommensteuer, Mitarbeiter*in Jahresabschlusserstellung, Mitarbeiter*in Lohn & Gehalt, Mitarbeiter*in Rechnungswesen und Controlling, Steuerberater*in, Steuerexperte*in in Unternehmen, Unternehmer*in, Wirtschaftsprüfer*in

Kursziele

  • Überblick Coronahilfen
  • Eckpunkte Schlussabrechnung
  • Welches Recht gilt?
  • Anlegen Organisationsprofil und Prüfung Zahlenwerk
  • Besonderheiten bei November- und Dezemberhilfe
  • Beihilfewechsel
  • Haftungsrisiken

Kursdetail

November- und Dezemberhilfen sowie Überbrückungshilfen I bis IV sind Unterstützungsleistungen, die der deutsche Staat in den Jahren 2020 bis 2022 Unternehmen gewährt hat, die durch die Folgen der Corona-Pandemie spürbare Umsatzeinbußen erlitten haben. Über diese Leistungen muss bis zum 30.06.2023 – mit Fristverlängerung bis zum 31.12.2023 seitens des Empfängers eine Schlussabrechnung erstellt werden, aus der sich die Berechtigung erhaltener Hilfszahlungen ableiten lässt. Wird eine fristgerechte Schlussabrechnung versäumt, droht die komplette Rückzahlung der Hilfen. Zudem kann dieses Unterlassen für die Betroffenen zu persönlichen Haftungsansprüchen führen.

Über den Referenten

Der Mann für Sonderprojekte. Sobald Sonderthemen hochkommen, bin ich mit dem Team, welches ich für das Thema individuell zusammenstelle, kanzleiweiter Projektverantwortlicher. Daneben habe ich langjährige Erfahrungen als Dozent (u.a. bei diversen Verbänden, Vorträgen bei Banken) und bin dreifacher Buchautor.

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