Kursdetail
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 wurde zum einen im Bereich der Umsatzsteuer erstmalig ein Nullsteuersatz für die Lieferung bestimmter Photovoltaikanlangen eingeführt. Das hierzu ergangene BMF-Schreiben vom 27.02.2023 enthält weitere Regelungen, Erläuterungen und Vereinfachungen.
Zudem wurde in der Einkommensteuer rückwirkend zum 01.01.2022 eine Steuerbefreiung für Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb bestimmter Photovoltaikanlagen verabschiedet. Auch hierzu wurde bereits am 17.07.2023 ein BMF-Schreiben erlassen, welches die Vielzahl von Praxisfragen regeln soll.