Mitteilungspflichten grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Die verfahrensrechtlichen Anforderungen der §§ 138d ff. AO

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Das Seminar richtet sich an:

Mitarbeiter*in Jahresabschlusserstellung, Steuerberater*in, Steuerexperte*in in Unternehmen, Unternehmer*in

Kursziele

• Einordnung der grenzüberschreitenden Mitteilungspflichten nach §§ 138d ff. AO
• Unterscheidung Mitteilungspflicht Intermediär, Nutzer und weitere Beteiligte
• Voraussetzungen
• Bußgelder

Kursdetail

Die seit dem Jahr 2020 bestehenden Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen treffen sowohl Steuerberater als auch ihre Mandanten. Steuergestaltungen meint nicht nur komplexe Strukturen, es können auch einfache Sachverhalte hierzu gehören. Zur Vermeidung von Bußgeldern ist daher sowohl für den Mandanten als auch für den Steuerberater bedeutsam, die Mitteilungspflichten zutreffend einzuordnen und umzusetzen.
Das Seminar erläutert die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Mitteilungspflicht mittels des einschlägigen BMF Schreibens vom 29.3.2021 und veranschaulicht diese anhand von Praxisfällen.

Über den Referenten

Ich habe sprichwörtlich das Steuerrecht von der Pike auf gelernt. Durch meine Berufsausausbildung zum Steuerfachangestellten und das darauffolgende Studium habe ich eine „breite“ steuerliche Ausbildung genossen. Durch die späteren Spezialisierungen und die damit einhergehenden Tätigkeiten in der (internationalen) Steuerstrukturberatung bei renommierten internationalen Beratungsgesellschaften, verstehe ich mich als Generalist und Spezialist zugleich. Denn gerade die ganzheitliche steuerarten- und branchenübergreifende Beratung ist mir eine Herzensangelegenheit.

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