Kursdetail
Die seit dem Jahr 2020 bestehenden Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen treffen sowohl Steuerberater als auch ihre Mandanten. Steuergestaltungen meint nicht nur komplexe Strukturen, es können auch einfache Sachverhalte hierzu gehören. Zur Vermeidung von Bußgeldern ist daher sowohl für den Mandanten als auch für den Steuerberater bedeutsam, die Mitteilungspflichten zutreffend einzuordnen und umzusetzen. Das Seminar erläutert die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Mitteilungspflicht mittels des einschlägigen BMF Schreibens vom 29.3.2021 und veranschaulicht diese anhand von Praxisfällen.