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Lehrgang zum/zur Nachhaltigkeitsprüfer*in

Nach Vorgaben der WPK nach §24b WiPrPrüfV-E.

Der Vorstand der WPK hat Ende Mai 2024 neue Notwendigkeiten für die Registrierung als Nachhaltigkeitsprüfer definiert.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird ab dem Geschäftsjahr 2025 für viele mittelständische Unternehmen in Deutschland eine zentrale Rolle spielen. Sie verpflichtet Unternehmen, ihren (Konzern-)Lagebericht um einen umfassenden Nachhaltigkeitsbericht zu erweitern, der sich an den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) orientiert und die Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung berücksichtigt.

Dies bringt erhebliche Änderungen mit sich, da Unternehmen nicht nur Informationen zu ihrer finanziellen Leistung, sondern auch detaillierte Angaben zu ökologischen, sozialen und Governance-Aspekten machen müssen.

Steuerberater*innen:

Für Steuerberater*innen entsteht dadurch ein neues, wachsendes Beratungsfeld. Sie werden künftig ihre Mandanten nicht nur in steuerlichen Angelegenheiten, sondern auch in der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützen müssen.

Das bedeutet, dass Steuerberater sich in den kommenden Jahren umfassend fortbilden müssen, um die Berichterstattungsprozesse ihrer Mandanten zu unterstützen, mögliche Risiken zu identifizieren und gleichzeitig sicherzustellen, dass alle regulatorischen Vorgaben eingehalten werden.

Wirtschaftsprüfer*innen:

Die neuen Anforderungen betreffen aber auch insbesondere Wirtschaftsprüfer, die bereits vor dem 1. Januar 2024 zugelassen oder anerkannt wurden, sowie Personen, die sich bis zum 31. Dezember 2025 im Zulassungsverfahren befinden. Diese Übergangsregelung beruht auf Artikel 14a der Abschlussprüferrichtlinie (AP RL), der sogenannten „Grandfather-Regelung.“

Bis zum 31. Dezember 2025 haben diese Personen die Möglichkeit, sich durch den Nachweis von 40 Stunden strukturierter Fortbildung im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung als Nachhaltigkeitsprüfer in das Berufsregister eintragen zu lassen.

Qualifizierung Nachhaltigkeitsprüfer*in

Das Ziel der Schulung zum Nachhaltigkeitsprüfer*in ist es, Wirtschaftsprüfer*innen und Steuerberater*innen die notwendigen fachlichen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten zu vermitteln, um Nachhaltigkeitsberichte und nichtfinanzielle Informationen kompetent und gemäß den aktuellen gesetzlichen und fachlichen Anforderungen zu prüfen, aber auch die Beratungen im Bereich CSRD optimieren zu können. Die Fortbildung hat einen Umfang von 40 Stunden und entspricht den Vorgaben der WPK nach §24b WiPrPrüfV-E.

Das Schulungskonzept sieht vor, dass die Inhalte sowohl durch interaktive Webinare als auch im Rahmen eines flexiblen Selbststudiums vermittelt werden.

Inhalte der Fortbildung

1. Rechtliche Anforderungen und Standards für die Aufstellung der jährlichen und konsolidierten Nachhaltigkeitsberichte

  • Regelungen zur Aufstellung in der Corporate Sustainability Reporting Directive der EU (CSRD)
  • Nationale Vorschriften in Bezug auf die Aufstellung der Nachhaltigkeitsberichte, ins-besondere des HGB und des EGHGB
  • Überblick über die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und Inhalte wesentlicher Einzelstandards (insbesondere ESRS 1, ESRS 2 und Kerninhalte der themenspezifischen ESRS)
  • Überblick über die Kerninhalte der EU-Taxonomie-Verordnung
  • Besonderheiten wie Schätzungen, Wertschöpfungskette, Stakeholderkreis und ESEF

2. Nachhaltigkeitsanalyse

  • Analyse der Strategie (Ist-Zustand und Zielvorstellung) und des Geschäftsmodells des Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeit
  • Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS hinsichtlich finanzieller Wesentlichkeit und Wesentlichkeit der Auswirkungen (doppelte Wesentlichkeit); Begriff der Auswirkungen, Risken und Chancen (impacts, risks and opportunities – IRO)
  • Übergangsplan im Bereich Klimaschutz; gegebenenfalls ergänzend Resilienzanalyse

3. Due-Diligence-Prozesse zu Nachhaltigkeitsaspekten

  • Verfahren, mit denen das Unternehmen ermittelt, wie es mit den tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die Menschen im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit umgeht, sie verhindert, mindert und darüber Rechenschaft ablegt (Sorgfaltspflicht)
  • Ausgestaltung und Aufteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens in Bezug auf die Ausübung der Sorgfaltspflicht
  • Due-Diligence-Prozess des Unternehmens im Hinblick auf die Ermittlung der Auswirkungen, Risiken und Chancen und die Bewertung von deren Wesentlichkeit
  • Prozess der Erstellung der Nachhaltigkeitsberichte

4. Rechtliche Anforderungen und Standards für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten

  • Regelungen zur Prüfung in der Corporate Sustainability Reporting Directive der EU (CSRD)
  • Nationale Vorschriften in Bezug auf die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte, insbesondere des HGB und des EGHGB
  • Bestehende Standards, die für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten benutzt werden können (zum Beispiel ISAE 3000 Revised)
  • Erst nach endgültiger Verabschiedung: ISSA 5000 als mögliche Grundlage für die von der EU anzunehmenden Standards beziehungsweise als in der Zwischenzeit zu verwendender Standard
  • Besonderheiten wie wesentliche Unterschiede zwischen Prüfung mit begrenzter Sicherheit und hinreichender Sicherheit, Berichterstattung des Nachhaltigkeitsprüfers.

Termine

Alle Veranstaltungen werden vormittags zur selben Uhrzeit durchgeführt. Somit ist lediglich ein halber Arbeitstag geblockt; Ihre Aufmerksamkeit kann noch sichergestellt werden.

Block 1 (20 Stunden): 09.00 – 13.15 (15 min Pause)

Block 2 (20 Stunden): 09.00 – 13.15 (15 min Pause)

        

am 25.11.24, 26.11.24, 02.12.24, 03.12.24, 04.12.24

am 09.01.25, 10.01.25, 15.01.25, 16.01.25, 17.01.25

Der Präsenztag mit Best-Practice-Beispielen und Networking-Möglichkeiten findet am 23.01.24 von 09.00 – 17.00 Uhr statt, und kann optional dazu gebucht werden.