Kursdetail
Bis in die 90ger Jahre waren Pensionszusagen DIE steuerlich privilegierte und übliche Altersversorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern.
Dennoch gehört der Umgang mit Pensionszusagen heute normalerweise nicht mehr zu den häufigen Themen im Kanzleialltag des Beraters. Trotzdem erwarten Mandanten Ihre Hilfe und Beratung, auch dann, wenn die Pensionszusage ggf. nicht von Ihnen selbst eingerichtet wurde.
Die dauerhaft andauernde Niedrigzins-Phase erschwert vielen Unternehmen zum einen die Ausfinanzierung bestehender Pensionszusagen und führt zum anderen immer öfter zu enormen handelsbilanziellen Belastungen. Sie müssen Ihren Mandanten erklären, dass es auch in Zukunft zu erheblichen Gewinnreduzierungen, Minderungen der Ausschüttungsmöglichkeiten und zum Verlust gewinnabhängiger Tantieme-Zahlungen kommen wird. Sofern bilanzielle Überschuldung droht, wünschen manche Mandanten den Verzicht oder den Widerruf der erteilten Zusage. Doch ist das so einfach möglich?
Auf der anderen Seite haben Unternehmen zum Teil höhere Rücklagen die gegen entspr. Verwahrentgelt bei Banken kostenpflichtig „geparkt“ werden. Gerade bei der Nachfolgeplanung und einem Unternehmensverkauf sollen Unternehmen bilanziell „lastenfrei“ gestellt werden. Wie kann die Bilanz bereinigt werden und ggf. Planvermögen definiert werden? Vielleicht gibt es aber auch eine Holding-Struktur und die angedachten Lösungen sollen bei liquiden inhabergeführten Unternehmen auch erbschaftssteuerliche Vorteile berücksichtigen?
Da die meisten betroffenen Mandanten bereits zw. 55 und 65 Jahre alt sind, muss oft kurzfristig, aber umsichtig gehandelt werden. Im Seminar lernen Sie die wesentlichen Punkte kennen, um Ihre Mandanten zu diesem Thema kompetent zu begleiten.