Kursdetail
Zunächst steht der Steuerberater selbst im Fokus. Seine Handlungspflichten und Haftungsrisiken haben sich mit dem StaRUG noch weiter verfestigt. Das ungeliebte Risikomanagement wird zur Chefsache. Zudem steht für den Berater bei der Krisenberatung im Fokus, seine Honorare anfechtungsfest zu gestalten. Aber der Berater ist auch gefragt, wenn es darum geht, inwieweit sein Mandant seinem in die Krise geratenen Kunden noch helfen darf, ohne selbst Haftungs- und Rückzahlungsrisiken einzugehen. Was ist, wenn der Insolvenzverwalter klingelt? Dieses Seminar beantwortet Themen und Fragen aus der erlebten Praxis zum Umgang des (Steuer)beraters mit existenziellen Krisenszenarien, und zwar zur bestmöglichen Wahrung der eigenen Interessen und denen seiner Mandanten.