Buchführungs-Update (inkl. USt für MA in Buchführung) 2024

Im Rahmen von Aktuelles Steuerrecht Praxis

Fachgebiete
30,00109,00

zzgl. der zum Leistungszeitpunkt geltenden USt.

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Das Seminar richtet sich an:

Mitarbeiter*in Buchhaltung, Mitarbeiter*in Einkommensteuer, Mitarbeiter*in Jahresabschlusserstellung, Mitarbeiter*in Lohn & Gehalt, Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in

Kursziele

  • Ausgewählte Neuregelungen durch das Wachstumschancengesetz für das Buchführungsmandat.
  • Einführung der obligatorischen Verwendung der eRechnung im B2B-Bereich.
  • Geplante Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht, sowie Abbau von Melde- und Informationspflichten durch den Entwurf eines Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes.
  • Grundlagen zum Ausweis einer falschen Steuer in Rechnungen an Endverbraucher gem. § 14c UStG im Lichte der aktuellen Rechtsprechung.
  • Zeitpunkt der Vereinnahmung von Umsatzerlösen gem. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Bu. b UStG bei Überweisungen.
  • Der Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen im Vergleich mit dem Lohnsteuerrecht.
  • Der Umsatzsteuer-Direktanspruch (Reemtsma-Anspruch) in der Praxis und Rechtsprechung.

Kursdetail

Gesetzgebung

  • Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vom 27.03.2024
  • Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz))

Verwaltungsanweisungen

  • BMF-Schreiben vom 27.02.2024, Ausweis einer falschen Steuer in Rechnungen an Endverbraucher

Rechtsprechungen

  • Erhöhter Steuerausweis in Kleinbetragsrechnungen; EuGH-Urteil vom 08.12.2022, C-378/21 (Finanzamt Österreich)
  • Steuerausweis i.Z.m. steuerfreien Leistungen; FG Köln Urteil vom 25.07.2023, Az. 8 K 2452/21
  • Missbräuchlicher Steuerausweis durch Arbeitnehmer; EuGH-Urteil vom 30.01.2024, C-442/22 (P sp. z o.o.)
  • Zeitpunkt der Vereinnahmung gem. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Bu. b UStG bei Überweisungen; BFH-Urteil vom 17.08.2023, V R 12/22
  • Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen; BFH-Urteil vom 10.05.2023, V R 16/21
  • Der Reemtsma-Anspruch in der Praxis; EuGH-Urteil vom 07.09.2023, C-453/22 (Michael Schütte)

Über den Referenten

„Steuerrecht muss nicht trocken sein“ Dieses Motto habe ich bereits vor vielen Jahren zum zentralen Punkt meiner Arbeit gemacht. So war es von der Finanzverwaltung, über die eigene Steuerkanzlei, zur Tätigkeit als Dozent im Umsatzsteuer- und Verfahrensrecht nur eine logische Konsequenz. Da ich mich nun vollständig auf die Wissensvermittlung konzentriere, kann ich meinen Teilnehmer*innen dieses Motto jeden Tag weitergeben. Hierbei ist es egal, ob ich dies für einen freien Bildungsträger in Vorbereitungskursen auf die Steuerfachwirte- oder Steuerberaterprüfung, an einer Hochschule für den Abschluss zum Bachelor of Arts oder im Rahmen von Seminaren bei Verbändern und der TeleTax mache. Und wenn der Funke überspringt, eine Prüfung erfolgreich bestanden wird oder die nächste Umsatzsteuer-Sonderprüfung ohne Mehrergebnis für die Finanzverwaltung endet, habe ich meinen Job gut gemacht. Das ist es, was für meine Tätigkeit als Dozent zählt.

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