Betriebsprüfung – Risiko für Steuerstrafverfahren

Risikominimierung durch Implementierung von Prozessen und Strategien - Vorsorge statt Nachsorge!

Fachgebiete
30,00109,00
zzgl. der zum Leistungszeitpunkt geltenden USt.
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Das Seminar richtet sich an:

Mitarbeiter*in Einkommensteuer, Mitarbeiter*in Jahresabschlusserstellung, Mitarbeiter*in Lohn & Gehalt, Steuerberater*in, Steuerexperte*in in Unternehmen

Kursziele

• Prüfungsanordnung – Besonderheiten bei regelverjährten Zeiträumen/ im Ausland „ansässige“ Gesellschaft
• Nebeneinander von Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren / kombinierte „Verständigung“
• Schlussbesprechung / Rotbericht – Bedeutung und Reaktionsmöglichkeiten
• § 10 BpO und Entscheidung des LG Stuttgart v. 24.03.2020
• Vorlageersuchen hinsichtlich ungewöhnlicher Unterlagen
• Pflicht zur Berichtigung während einer BP / Gestaltung der Berichtigungserklärung
• Reduzierung des Risikos der Einleitung von Steuerstrafverfahren
• Neuregelung des § 153 Abs. 4 AO – strafrechtliche Relevanz?
• Ermittlungen der BP zwecks Zusammenarbeit mit Strafsachenstellen
• Unternehmensbußgeldrelevante Tatbestände neben §§ 370, 378 AO
• Aufsichtspflichten nach § 130 OWiG – relevante Sachverhalte und praktische Tipps

Kursdetail

Die Vortragenden haben während ihrer Zeit in leitender Funktion bei der Steuerfahndung als auch durch ihre Beratertätigkeit einen umfassenden Einblick in die Vorgehensweise der Finanzverwaltung und deren Neigung, Strafverfahren auch während einer Betriebsprüfung einzuleiten. Mit dieser „doppelten Blickrichtung“ erläutern Sie Strategien zur Vermeidung von Strafverfahren. Auch werden steuerstrafrechtlich relevante Schwachstellen von Berichtigungserklärungen aufgezeigt und Strategien erläutert, wie man der Ermittlung von unternehmensbußgeldrelevanten Sachverhalten durch die BP begegnen kann.

Über die Referenten

Ich bin Partner der Kanzlei Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und befasse mich u. a. mit allen Fragen des Steuerstraf- und Sanktionsrechts, des Steuerstreits, des steuerlichen Verfahrensrechts sowie mit Aspekten wirksamer Tax-Compliance-Management-Systeme. Wir kooperieren laufend mit anderen Steuerberatern bzw. Rechtsanwälten und sind aufgrund der engen Beziehung zur weltweit größten Beratungsgesellschaft Deloitte in der Lage, einen umfassenden Service für Mandanten zu bieten.

Zum Profil

Ich bin bei der Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft in den Bereichen Steuerstrafrecht, Steuerordnungswidrigkeitenrecht, Unternehmenssanktionsrecht und Steuerverfahrensrecht, insbesondere im Unternehmensbereich, tätig. Bei der Implementierung oder Aktualisierung von Tax Compliance Management Systemen beraten wir Mandanten präventiv aus steuerstrafrechtlicher und steuerordnungswidrigkeitenrechtlicher Sicht.

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