Kursdetail
Ausschüttungen aus der Kapitalgesellschaft haben höchst unterschiedliche Konsequenzen. Dies hängt zunächst davon ab, ob der die Ausschüttung erhaltende Gesellschafter natürliche oder juristische Person ist. Bei der natürlichen Person kommt es darauf an, ob diese Beteiligung im Privatvermögen oder Betriebsvermögen gehalten wird. Bei der juristischen Person ist der Beteiligungsumfang maßgeblich. Finanziert sich die Ausschüttung handelsrechtlich aus Rücklagen, stellt sich die Frage, ob die Ausschüttung steuerlich aus dem Einlagekonto gem. § 27 KStG erfolgt. Ist dies der Fall, handelt es sich unter bestimmten Voraussetzungen um eine steuerneutrale Rückzahlung von Einlagen. Insbesondere die Ausgehung aus dem Einlagekonto bzw. die Voraussetzungen ihrer Steuerneutralität auf der Ebene des Gesellschafters verursacht in der Praxis große Schwierigkeiten, die für den Berater von hoher Haftungsrelevanz sind. Ferner stellt sich in der Praxis oftmals die Frage, wer steuerlicher Bezieher einer Ausschüttung ist. Zivilrecht und Steuerrecht können hier auseinanderfallen. Letzteres gilt insbesondere auch, wenn aus zivilrechtlichen Gründen tatsächlich vollzogene Ausschüttungen rückgängig gemacht werden. Zudem werden die zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Voraussetzungen von inkongruenten Ausschüttungen erörtert.