Kursdetail
Das Recht auf Einsicht in die Akten der zuständigen Behörde ist zwingender Bestandteil eines fairen und rechtsstaatlichen Verfahrens. Gleichwohl enthält die Abgabenordnung – anders als in anderen Verwaltungsverfahren – kein Recht auf Akteneinsicht. Ein Auskunftsrecht im Besteuerungsverfahren gewährt Art. 15 DSGVO. Das Seminar behandelt die für die Vertretung im Betriebsprüfungs- oder Einspruchsverfahren zentrale Frage, wie Berater an Informationen durch die Finanzämter gelangen, welche Bedeutung Art. 15 DSGVO für das Besteuerungsverfahren zukommt, welche Rechte im Besteuerungsverfahren gegenüber der Finanzbehörde aus diesem Auskunftsrecht abgeleitet werden können und ob Art. 15 DSGVO einen gebundenen Anspruch auf Akteneinsicht statuiert.