Kursdetail
Die Ertragsteuerliche Beurteilung der betrieblichen und beruflichen Betätigung in der häuslichen Wohnung nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b und 6c, § 9 Absatz 5 Satz 1 und § 10 Absatz 1 Nummer 7 Satz 4 EStG; wurde durch das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294, BStBl I 2023 S. 7) neu geregelt.
Im BMF-Schreiben vom 15.08.2023 GZ IV C 6 – S 2145/19/10006 :027 wird die Neuregelung ab dem 01.01.2023 aus Sicht der Finanzverwaltung dargestellt.
Die Neuregelung wird bei der Einkommensteuerveranlagung 2023 ein zentrales Thema darstellen.
Vor allem im Bereich der Überschußeinkünfte wird die Finanzverwaltung die Neuregelung intensiv überprüfen.