„Arbeitszimmer“ Neuregelung ab dem 01.01.2023

Ertragsteuerliche Beurteilung der betrieblichen und beruflichen Betätigung in der häuslichen Wohnung.

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Das Seminar richtet sich an:

Auszubildende, Mitarbeiter*in Buchhaltung, Mitarbeiter*in Einkommensteuer, Mitarbeiter*in Jahresabschlusserstellung, Mitarbeiter*in Lohn & Gehalt, Mitarbeiter*in Rechnungswesen und Controlling, Steuerberater*in, Steuerexperte*in in Unternehmen, Unternehmer*in, Wirtschaftsprüfer*in

Kursziele

• Anwendungsbereich der gesetzlichen Regelung
o Begriff des häuslichen Arbeitszimmer
o Betroffene Aufwendungen
• Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung
• Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers zur Erzielung unterschiedlicher Einkünfte
• Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers durch mehrere Steuerpflichtige
– Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers in Zeiten der Nichtbeschäftigung
• Abzug der Tagespauschale
• Verhältnis zum Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer oder der Jahres- pauschale
– Nutzung der häuslichen Wohnung für Ausbildungszwecke

Kursdetail

Die Ertragsteuerliche Beurteilung der betrieblichen und beruflichen Betätigung in der häuslichen Wohnung nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b und 6c, § 9 Absatz 5 Satz 1 und § 10 Absatz 1 Nummer 7 Satz 4 EStG; wurde durch das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294, BStBl I 2023 S. 7) neu geregelt.
Im BMF-Schreiben vom 15.08.2023 GZ IV C 6 – S 2145/19/10006 :027 wird die Neuregelung ab dem 01.01.2023 aus Sicht der Finanzverwaltung dargestellt.
Die Neuregelung wird bei der Einkommensteuerveranlagung 2023 ein zentrales Thema darstellen.
Vor allem im Bereich der Überschußeinkünfte wird die Finanzverwaltung die Neuregelung intensiv überprüfen.

Über den Referenten

Ich bin derzeit als Großbetriebsprüfer bei der Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg tätig. Zudem unterrichte ich noch als Lehrbeauftragter an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg. Ich referiere außerdem an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg.

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