Aktuelles Steuerrecht Quartals – Update I 2024

Im Rahmen von Aktuelles Steuerrecht Monat

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zzgl. der zum Leistungszeitpunkt geltenden USt.
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Das Seminar richtet sich an:

Auszubildende, Mitarbeiter*in Buchhaltung, Mitarbeiter*in Einkommensteuer, Mitarbeiter*in Jahresabschlusserstellung, Mitarbeiter*in Lohn & Gehalt, Steuerberater*in, Steuerexperte*in in Unternehmen, Unternehmer*in, Wirtschaftsprüfer*in

Kursziele

Folgende Themen wurden behandelt:

  • Wachstumschancengesetz
  • Kreditzweitmarktförderungsgesetz
  • Kapitalertragsteuer; Ausstellung von Steuerbescheinigungen nach § 45a Absatz 2 und 3 EStG; Ergänzung des BMF-Schreibens vom 23. Mai 2022 (BStBl I S. 860)
  • Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c Einkommensteuergesetz (EStG)); Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens; Bescheinigung für Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 Gebäudeenergiegesetz; Ergänzung des BMF-Schreibens vom 26. Januar 2023 (BStBl I Seite 218)
  • Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2024, BMF-Schreiben vom 12. Februar 2024
  • Teilwertansatz bei börsennotierten “hybriden” Anleihen ohne feste Laufzeit und ohne Kündigungsmöglichkeit des Gläubigers – XI R 36/20
  • Versteuerung von “Earn-Out-Zahlungen” im Zusammenhang mit der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils – IV R 9/21
  • 23 EStG: Kein anteiliger Erwerb eines zur Erbmasse gehörenden Grundstücks bei entgeltlichem Erwerb eines Miterbenanteils – IX R 13/22
  • 23 EStG: Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Abtrennung und Veräußerung eines unbebauten Teils des Wohngrundstücks – IX R 14/22
  • 23 EStG: Keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Überlassung an (Schwieger)Mutter – IX R 13/23
  • 23 EStG: Privates Veräußerungsgeschäft nach trennungsbedingtem Auszug eines Ehepartners – IX R 10/22
  • Sogenannter Blockerwerb kann § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG unterfallen – I R 16/21
  • Notwendigkeit eines bestimmbaren Zeitraums für Einnahmenverteilung nach § 11 Abs. 2 S. 3 EStG – IX R 18/22
  • Nachhaltiger Ankauf notleidender Darlehensforderungen nicht ohne Weiteres originär gewerbliche Tätigkeit – IV R 10/21
  • Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Swap-Zinsen als Entgelte für Schulden III R 27/21
  • Verzicht des Gesellschafters auf unter Nennwert erworbene Genussrechtsforderung – IV R 28/20
  • Kein Investitionsabzugsbetrag zugunsten des Erwerbers eines Anteils an einer Personengesellschaft – IV R 11/21
  • Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung kein Arbeitslohn – VI R 1/21
  • Kein Werbungskostenabzug für Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts beim Realsplitting – X R 7/20
  • Zur teleologischen Reduktion des § 3c Abs. 2 EStG bei Zinszahlungen auf “unternehmensgruppeninterne” Darlehen – IV R 26/20
  • Elektronische Übermittlung nach § 52d FGO: Zulässigkeit einer im Jahr 2022 durch eine Steuerberatungsgesellschaft mbH per Telefax erhobenen Klage – XI R 39/22; Übermittlung elektronischer Dokumente durch Steuerberater ab dem 01.01.2023 – VIII B 141/22; Pflicht zur Nutzung des beSt für Steuerberatungsgesellschaften ab dem 01.01.2023 – Schuldhafte Versäumung der Beschwerdeeinlegungsfrist – IV B 46/23; Übermittlung elektronischer Dokumente durch einen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – VI S 23/23
  • Handlungsbedarfe i.Z.m. dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)
  • Chancen und Risiken bei uneingeschränkter Vollmachtserteilung (BFH, Urteil vom 8. November 2023 – II R 19/21)
  • Vergütung des Insolvenzverwalters als Betriebsausgabe, NFG vom 22. Juni 2023, 3 K 105/22 – Positionierung der Verwaltung?
  • Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zum Buchwert (BVerfG, Beschluss vom 28. November 2023 – 2 BvL 8/13)
  • Anhängiges BFH-Verfahren: XI R 20/23, Verfassungsmäßigkeit der Abzugsbeschränkung für Verluste von Kapitalgesellschaften aus stillen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften nach § 15 Abs. 4 Sätze 6 bis 8 EStG i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 26.06.2013 (BGBl I 2013, 1809)
  • Anhängiges BFH-Verfahren: II R 8/23, Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer, die gem. § 1 Abs. 3 Nr. 4 GrEStG beim Übergang von mindestens 95 v. H. der Anteile einer grundbesitzhaltenden Gesellschaft aufgrund einer Umwandlung eines Mitgliedstaats entsteht
  • Anhängiges BFH-Verfahren: I R 4/24, Anwendung der modifizierten oder der strengen Trennungstheorie/ Anwendung der Gesamtplanrechtsprechung im Rahmen einer Einbringung nach § 20 UmwStG bei Vorabübertragung einer wesentlichen Betriebsgrundlage zum Buchwert

Kursdetail

Gesetzgebung

  • Wachstumschancengesetz
  • Kreditzweitmarktförderungsgesetz

Verwaltungsanweisungen

  • Kapitalertragsteuer; Ausstellung von Steuerbescheinigungen nach § 45a Absatz 2 und 3 EStG; Ergänzung des BMF-Schreibens vom 23. Mai 2022 (BStBl I S. 860)
  • Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c Einkommensteuergesetz (EStG)); Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens; Bescheinigung für Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 Gebäudeenergiegesetz; Ergänzung des BMF-Schreibens vom 26. Januar 2023 (BStBl I S. 218)
  • Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2024, BMF-Schreiben vom 12. Februar 2024

 

Rechtsprechung

  • Teilwertansatz bei börsennotierten “hybriden” Anleihen ohne feste Laufzeit und ohne Kündigungsmöglichkeit des Gläubigers – XI R 36/20
  • Versteuerung von “Earn-Out-Zahlungen” im Zusammenhang mit der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils – IV R 9/21
  • 23 EStG: Kein anteiliger Erwerb eines zur Erbmasse gehörenden Grundstücks bei entgeltlichem Erwerb eines Miterbenanteils – IX R 13/22
  • 23 EStG: Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Abtrennung und Veräußerung eines unbebauten Teils des Wohngrundstücks – IX R 14/22
  • 23 EStG: Keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Überlassung an (Schwieger)Mutter – IX R 13/23
  • 23 EStG: Privates Veräußerungsgeschäft nach trennungsbedingtem Auszug eines Ehepartners – IX R 10/22
  • Sogenannter Blockerwerb kann § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG unterfallen – I R 16/21
  • Notwendigkeit eines bestimmbaren Zeitraums für Einnahmenverteilung nach § 11 Abs. 2 S. 3 EStG – IX R 18/22
  • Nachhaltiger Ankauf notleidender Darlehensforderungen nicht ohne Weiteres originär gewerbliche Tätigkeit – IV R 10/21
  • Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Swap-Zinsen als Entgelte für Schulden III R 27/21
  • Verzicht des Gesellschafters auf unter Nennwert erworbene Genussrechtsforderung – IV R 28/20
  • Kein Investitionsabzugsbetrag zugunsten des Erwerbers eines Anteils an einer Personengesellschaft – IV R 11/21
  • Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung kein Arbeitslohn – VI R 1/21
  • Kein Werbungskostenabzug für Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts beim Realsplitting – X R 7/20
  • Zur teleologischen Reduktion des § 3c Abs. 2 EStG bei Zinszahlungen auf “unternehmensgruppeninterne” Darlehen – IV R 26/20
  • Elektronische Übermittlung nach § 52d FGO: Zulässigkeit einer im Jahr 2022 durch eine Steuerberatungsgesellschaft mbH per Telefax erhobenen Klage – XI R 39/22; Übermittlung elektronischer Dokumente durch Steuerberater ab dem 01.01.2023 – VIII B 141/22; Pflicht zur Nutzung des beSt für Steuerberatungsgesellschaften ab dem 01.01.2023 – Schuldhafte Versäumung der Beschwerdeeinlegungsfrist – IV B 46/23; Übermittlung elektronischer Dokumente durch einen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – VI S 23/23

 

Kurzhinweise

  • Handlungsbedarf i.Z.m. dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)
  • Chancen und Risiken bei uneingeschränkter Vollmachtserteilung (BFH, Urteil vom 8. November 2023 – II R 19/21)
  • Vergütung des Insolvenzverwalters als Betriebsausgabe, NFG vom 22. Juni 2023, 3 K 105/22 – Positionierung der Verwaltung?

 

Gestaltungsberatung

  • Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zum Buchwert (BVerfG, Beschluss vom 28. November 2023 – 2 BvL 8/13)

 

Arbeitshilfe, Rechtsbehelfsempfehlungen

  • Anhängiges BFH-Verfahren: XI R 20/23, Verfassungsmäßigkeit der Abzugsbeschränkung für Verluste von Kapitalgesellschaften aus stillen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften nach § 15 Abs. 4 Sätze 6 bis 8 EStG i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 26.06.2013 (BGBl I 2013, 1809)
  • Anhängiges BFH-Verfahren: II R 8/23, Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer, die gem. § 1 Abs. 3 Nr. 4 GrEStG beim Übergang von mindestens 95 v. H. der Anteile einer grundbesitzhaltenden Gesellschaft aufgrund einer Umwandlung eines Mitgliedstaats entsteht
  • Anhängiges BFH-Verfahren: I R 4/24, Anwendung der modifizierten oder der strengen Trennungstheorie/ Anwendung der Gesamtplanrechtsprechung im Rahmen einer Einbringung nach § 20 UmwStG bei Vorabübertragung einer wesentlichen Betriebsgrundlage zum Buchwert

Über die Referenten

Mir liegt Vielfältigkeit und Abwechslung beim meiner Tätigkeit sehr am Herzen. Als Sachbearbeiterin im Referat für Bilanz- und Umwandlungssteuerrecht des Ministeriums der Finanzen NRW beschäftige ich mich täglichen mit verschiedenen aktuellen Praxisproblemen und habe darüber hinaus die Möglichkeit, an laufenden Gesetzgebungsverfahren mitzuwirken und die Erstellung von BMF-Schreiben fachlich zu begleiten. Durch meinen Beruf bin ich regelmäßig auf dem neusten Stand bezüglich etwaiger Entwicklungen im Bereich des Bilanz- und Umwandlungssteuerrechtes und kann Ihnen somit umfassende Informationen rund um aktuelle Neuerungen bieten.

Zum Profil

Aufgrund meiner Tätigkeit in der Oberfinanzdirektion NRW habe ich vor allem die Bedürfnisse der Finanzämter im Blick. Dabei beschäftige ich mich auch mit komplexen und teils abstrakten Rechtsproblemen. Die TeleTax ermöglicht mir einen Blick über den Tellerrand, in dem ich meine erlernte Fachtheorie praxisbezogen weitergeben kann. Neben meinem großen Interesse im Bereich der Ertragsteuern habe ich durch die mehrjährige Tätigkeit in der OFD NRW eine Kernkompetenz in der Grunderwerbsteuer entwickelt.

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