Kursdetail
Gesetzgebung
- Wachstumschancengesetz
- Kreditzweitmarktförderungsgesetz
Verwaltungsanweisungen
- Kapitalertragsteuer; Ausstellung von Steuerbescheinigungen nach § 45a Absatz 2 und 3 EStG; Ergänzung des BMF-Schreibens vom 23. Mai 2022 (BStBl I S. 860)
- Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c Einkommensteuergesetz (EStG)); Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens; Bescheinigung für Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 Gebäudeenergiegesetz; Ergänzung des BMF-Schreibens vom 26. Januar 2023 (BStBl I S. 218)
- Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2024, BMF-Schreiben vom 12. Februar 2024
Rechtsprechung
- Teilwertansatz bei börsennotierten “hybriden” Anleihen ohne feste Laufzeit und ohne Kündigungsmöglichkeit des Gläubigers – XI R 36/20
- Versteuerung von “Earn-Out-Zahlungen” im Zusammenhang mit der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils – IV R 9/21
- 23 EStG: Kein anteiliger Erwerb eines zur Erbmasse gehörenden Grundstücks bei entgeltlichem Erwerb eines Miterbenanteils – IX R 13/22
- 23 EStG: Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Abtrennung und Veräußerung eines unbebauten Teils des Wohngrundstücks – IX R 14/22
- 23 EStG: Keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Überlassung an (Schwieger)Mutter – IX R 13/23
- 23 EStG: Privates Veräußerungsgeschäft nach trennungsbedingtem Auszug eines Ehepartners – IX R 10/22
- Sogenannter Blockerwerb kann § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG unterfallen – I R 16/21
- Notwendigkeit eines bestimmbaren Zeitraums für Einnahmenverteilung nach § 11 Abs. 2 S. 3 EStG – IX R 18/22
- Nachhaltiger Ankauf notleidender Darlehensforderungen nicht ohne Weiteres originär gewerbliche Tätigkeit – IV R 10/21
- Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Swap-Zinsen als Entgelte für Schulden III R 27/21
- Verzicht des Gesellschafters auf unter Nennwert erworbene Genussrechtsforderung – IV R 28/20
- Kein Investitionsabzugsbetrag zugunsten des Erwerbers eines Anteils an einer Personengesellschaft – IV R 11/21
- Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung kein Arbeitslohn – VI R 1/21
- Kein Werbungskostenabzug für Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts beim Realsplitting – X R 7/20
- Zur teleologischen Reduktion des § 3c Abs. 2 EStG bei Zinszahlungen auf “unternehmensgruppeninterne” Darlehen – IV R 26/20
- Elektronische Übermittlung nach § 52d FGO: Zulässigkeit einer im Jahr 2022 durch eine Steuerberatungsgesellschaft mbH per Telefax erhobenen Klage – XI R 39/22; Übermittlung elektronischer Dokumente durch Steuerberater ab dem 01.01.2023 – VIII B 141/22; Pflicht zur Nutzung des beSt für Steuerberatungsgesellschaften ab dem 01.01.2023 – Schuldhafte Versäumung der Beschwerdeeinlegungsfrist – IV B 46/23; Übermittlung elektronischer Dokumente durch einen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – VI S 23/23
Kurzhinweise
- Handlungsbedarf i.Z.m. dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)
- Chancen und Risiken bei uneingeschränkter Vollmachtserteilung (BFH, Urteil vom 8. November 2023 – II R 19/21)
- Vergütung des Insolvenzverwalters als Betriebsausgabe, NFG vom 22. Juni 2023, 3 K 105/22 – Positionierung der Verwaltung?
Gestaltungsberatung
- Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zum Buchwert (BVerfG, Beschluss vom 28. November 2023 – 2 BvL 8/13)
Arbeitshilfe, Rechtsbehelfsempfehlungen
- Anhängiges BFH-Verfahren: XI R 20/23, Verfassungsmäßigkeit der Abzugsbeschränkung für Verluste von Kapitalgesellschaften aus stillen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften nach § 15 Abs. 4 Sätze 6 bis 8 EStG i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 26.06.2013 (BGBl I 2013, 1809)
- Anhängiges BFH-Verfahren: II R 8/23, Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer, die gem. § 1 Abs. 3 Nr. 4 GrEStG beim Übergang von mindestens 95 v. H. der Anteile einer grundbesitzhaltenden Gesellschaft aufgrund einer Umwandlung eines Mitgliedstaats entsteht
- Anhängiges BFH-Verfahren: I R 4/24, Anwendung der modifizierten oder der strengen Trennungstheorie/ Anwendung der Gesamtplanrechtsprechung im Rahmen einer Einbringung nach § 20 UmwStG bei Vorabübertragung einer wesentlichen Betriebsgrundlage zum Buchwert