Kursdetail
Ist ein mittelständisches Unternehmen schon eine große Herausforderung für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte im Rahmen der berufsspezifischen Begleitung und Beratung, so wird diese Herausforderung umso größer, wenn ein solcher Betrieb in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät.
Durch die Reform der Insolvenzordnung und der Einführung des ESUG (Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) im Jahre 2013 haben sich die Möglichkeiten der Sanierung in den unterschiedlichen Arten der Insolvenzverfahren deutlich verbessert. Waren die Entscheidungen in der Vergangenheit davon abhängig, ob die Gerichte entsprechend branchenerfahrene Insolvenzverwalter bestellt haben, so gibt die Reform des Insolvenzrechtes den Sanierungsberatern im Vorfeld die Möglichkeit, über das Einbeziehen der maßgeblichen Gläubiger über Gläubigerausschüsse auch Einfluss auf die Sach- beziehungsweise Insolvenzverwalterwahl zu nehmen.