Kursdetail
Ab 2023 wurde die Anlage V von zwei auf bis zu acht Seiten erweitert. Das Seminar zeigt, wofür die zusätzlichen Eintragungen gedacht sind und was Sie beachten sollten, um Rückfragen vom Finanzamt zu vermeiden.Gesetzesänderung bringen für die Vermietung und Verpachtung neuen Gestaltungsspielraum – insbesondere bei Neubauten. Dabei werden sowohl die seit 2023 geltenden Änderungen als auch geplante und bereits beschlossene Änderungen ab 2024 aufgezeigt.Auch der BFH hat seine Rechtsprechung zur Einkünfteerzielungsabsicht aktualisiert und Besonderheiten bei Luxusimmobilien hervorgehoben.
Als Grundlage bzw. Information über weitere Aspekte des §21 EStG empfehlen wir Ihnen auch: https://teletax.de/produkt/%c2%a7-21-estg-vermietung-und-verpachtung/