(Zahn-)ärztliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Einfach im Allgemeinen – Speziell bei Ärzten – alle Besonderheiten der ärztlichen Überschussrechnung

Fachgebiete
30,00139,00
zzgl. der zum Leistungszeitpunkt geltenden USt.
Der/Die ausgewählte Teilnehmer*in hat dieses Produkt bereits gebucht.

Das Seminar richtet sich an:

Mitarbeiter*in Buchhaltung, Mitarbeiter*in Einkommensteuer, Mitarbeiter*in Jahresabschlusserstellung, Mitarbeiter*in Lohn & Gehalt, Steuerberater*in

Kursziele

Aufzeichnung von Einnahmen:

  • Honorare der Kassenärztlichen Vereinigung
  • Privatärztliche Verrechnungsstelle
  • Veruntreuung von Honoraren
  • IGe-Leistungen
  • Sonstige Leistungen
  • Aufzeichnung aus Verkäufen von Anlagenverkäufen (materielle wie immaterielle Wirtschaftsgüter) unter Beachtung der unterschiedlichen umsatzsteuerlichen Konsequenzen
  • Beachtung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG
  • Aufzeichnung des Eigenverbrauchs
  Aufzeichnung von Betriebsausgaben:
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter
  • Absetzung für Abnutzung
  • ABC der Besonderheiten im Bereich der Betriebsausgaben

Kursdetail

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung gehört zu den Standardarbeiten im (zahn-) ärztlichen Mandat. Die Komplexität dieser Aufgabenstellung hat in den letzten Jahren unter anderem mit dem Wandel der Tätigkeiten der Ärzte zugenommen. Komplexer werdende steuerrechtliche Würdigungen, bedingt durch diffizilere Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen, machen insofern den Mitarbeiter/-innen die Tagesarbeit schwer. Daher werden anhand von praxisnahen Beispielen den Seminarteilnehmern die Problemfelder und deren Lösungen umfassend dargestellt und erläutert.

Über den Referenten

Ich habe ich mich auf die Beratung von (Zahn-)Ärzten, Heilhilfsberufen und Pflegeeinrichtungen spezialisiert, da sich gezeigt hat, dass eine Spezialisierung ein wertvolleres und bindungsintensiveres Mandatsverhältnis mit sich bringt. Diese Erfahrung und das Know-How möchte ich im Sinne der Qualitätssicherung der Tätigkeit als StB weitergeben um damit die Werthaltigkeit unserer Beratung, die über Lohn- und Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärung hinausgeht, unter Beweis zu stellen.

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