Kursdetail
Der Frage, ob es sich bei einer Leistung um eine Lieferung oder eine sonstige Leistung handelt, kommt in der Umsatzsteuer eine große Bedeutung zu. Von dieser Unterscheidung hängt insbesondere die Bestimmung des Orts der Leistung ab. In der Praxis ist der Leistungsort im grenzüberschreitenden Leistungsaustausch relevant, wenn es darum geht das Besteuerungsrecht für einen Umsatz einem bestimmten Land zuzuweisen. Bei Lieferungen sind zusätzlich die Sonderregelungen für Reihengeschäfte und Fernverkäufe zu beachten. Ferner wird die umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen (Einzweck- und Mehrzweckgutscheine) dargestellt.