Unterhaltsleistungen bei Scheidung – Realsplitting

Unterhaltsleistungen an den geschiedenen/ getrennt lebenden Lebenspartner

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30,0074,00

zzgl. der zum Leistungszeitpunkt geltenden USt.

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Das Seminar richtet sich an:

Auszubildende, Mitarbeiter*in Einkommensteuer, Steuerberater*in, Steuerexperte*in in Unternehmen, Unternehmer*in

Kursziele

• Sonderausgabenabzug der unterhaltsleistenden Person
• Antrag der unterhaltsleistenden Person
• Unterhaltsleistungen
• Unbeschränkte Steuerpflicht der unterhaltsempfangenden Person
• Beschränkte Steuerpflicht der unterhaltsempfangenden Person
• Zustimmung der unterhaltsempfangenden Person – Anlage U
• Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der unterhaltsempfangenden
Person
• Berücksichtigung der Beiträge ohne Anwendung des Realsplittings

Kursdetail

Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartner können bei Vorliegen der Zustimmung der unterhaltsempfangenden Person bei der unterhaltsleistenden Person als Sonderausgaben
nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG steuerlich berücksichtigt werden. Die Zahlungen sind bei der unterhaltsempfangenden Person als sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 1a EStG in korrespondierender Höhe zu versteuern.
Zuwendungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartner fallen grundsätzlich unter das Abzugsverbot des § 12 Nr. 2 EStG. Das sog. Realsplitting ist eine gesetzlich normierte Ausnahme von diesem Grundsatz.

Über den Referenten

Ich bin derzeit als Großbetriebsprüfer bei der Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg tätig. Zudem unterrichte ich noch als Lehrbeauftragter an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg. Ich referiere außerdem an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg.

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