Kursdetail
Der Fremdpersonaleinsatz von oder bei Ihren Mandanten ist mit ganz erheblichen sozialversicherungsrechtlichen Risiken (vorrangig Beitragsrisiko) verbunden. Ein Mittel zur Risikominimierung ist die Einleitung eines Statusfeststellungsverfahrens bei der DRV-Bund nach § 7a SGB IV. Nicht selten wird ein solches Verfahren auch „nachträglich“ vom vermeintlichen Auftragnehmer initiiert. Die Steuerberater können/dürfen diese Verfahren nicht begleiten, sind jedoch die ersten Ansprechpartner, wenn es gilt, die ergangenen Bescheide der DRV „umzusetzen“. Mit der Neuregelung des Verfahrens nach § 7a SGB IV zum 01.04.2022 hat sich dessen „Anwendungsbereich“ erheblich ausgeweitet, was zu mehr Anträgen bei und Entscheidungen der DRV führt. In der Praxis sehen wir bereits jetzt sehr viel Unkenntnis, wie mit den ergangenen Bescheiden der DRV umzugehen ist. Gerade bei „nachträglich“ eingeleiteten Verfahren sind verschiedene Aspekte bei der Umsetzung zu berücksichtigen, die für Ihre Mandanten ehebliche finanzielle Auswirkungen haben. Werden Sie als Steuerberater damit konfrontiert, sollten Sie zumindest die relevanten Probleme kennen, um effektiv und mit geringem, eigenem Haftungsrisiko den Mandaten zu unterstützen. Aufgrund der Möglichkeit ein fast 100% Risikominimierung im Bereich „Lehrtätigkeit“ wird überdies die gesetzliche Neuregelung des § 127 SGB IV behandelt. Das Seminar veranschaulicht anhand von Beispielen aus der Praxis, wie die Bescheide der DRV beitragsrechtlich und melderechtlich umzusetzen sind und worauf hierbei zu achten ist.