Kursdetail
Ermittlungsbehörden wenn es um die Aufdeckung und Ermittlung steuer- und wirtschaftsstrafrechtlicher Delikte geht. Die Beschlagnahme der Buchhaltung, der Steuererklärungen und der Jahresabschlüsse, sowie dazugehörige Begleitdokumente sind absoluter Standard bei „Papierdelikten“. Berater bewegen sich dabei im Spannungsfeld zwischen professioneller Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung und ggf. unerkannter Beihilfe zu Straftaten des Mandanten. Nicht nur aus Haftungsgründen kommt es in letzter Zeit vermehrt zur Einleitung paralleler Strafverfahren gegen Berufsträger; dies mitunter jedoch erst lange nachdem bereits ein strafrechtlicher Anfangsverdacht bestand, der Berater indes bis dahin fleißig mitgewirkt hat. Behandelt werden neben der Steuerhinterziehung Beihilferisiken des Beraters. Damit einhergehend ist Gegenstand des Seminars das Verhalten im Umgang mit Ermittlungsbehörden, insbesondere die Reichweite der oftmals unbekannten Auskunfts- und Zeugnisverweigerungsrechte und Beschlagnahmeverbote bei Beratern. Der Berater wird durch das Seminar in die Lage versetzt, seine strafprozessualen Rechte in einem ersten Schritt selbst wahrzunehmen und eigene strafrechtliche Risiken zu erkennen. Der Berater ist nach dem Seminar dafür sensibilisiert, dass trotz formellen Zeugenstatus strafrechtliche Risiken bestehen können und wo diese liegen.