Kursdetail
Kaum eine zweite Branche, die von ihren Begrifflichkeiten und ihrem Handling so undurchsichtig geregelt ist, wie die Pflegebranche.
Die steuerlichen Beurteilungen in der ESt/GewSt/USt definieren sich nach unterschiedlichen Kriterien.
Die buchhalterischen bzw. betriebswirtschaftlichen Ergebnisse richten sich nach der Pflegebuchführungsverordnung (PBV), die eigenen Gesetzmäßigkeiten folgt.
Der Referent stellt alle grundsätzlichen und spezifischen steuerlichen Facetten der Branche vor.
Der Berater von ambulanten bzw. stationären Einrichtungen der Pflege erhält damit einen allumfassenden Gesamtüberblick über seine Pflegemandate.