Pflegekosten richtig geltend gemacht

Pflegekosten in eigener Person bzw. Pflegekosten für gepflegte Angehörige richtig geltend gemacht

Fachgebiete

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Das Seminar richtet sich an:

Auszubildende, Mitarbeiter*in Lohn & Gehalt, Steuerberater*in

Kursziele

  • Abzug als außergewöhnliche Belastungen nach §§ 33 und 33b EStG
  • Berücksichtigung als Steuerermäßigung nach § 35a EStG
  • Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG
  • Unterhaltsleistungen nach § 33a EStG
  • Fahrtkosten – Abzug als agB nach § 33 EStG
  • Weitere Krankheitskosten – Abzug als agB nach § 33 EStG
  • Berücksichtigung als Steuerermäßigung nach § 35a EStG
  • Ansatz von Pauschbeträgen § 33b EStG, Behinderten-Pauschbeträge / Pflege-Pauschbetrag
  • Aufwendungsersatz
  • Erstattungen, Leistungen der Pflegeversicherung bei Ansatz der Pflege-kosten als agB nach § 33 bzw. nach 35a EStG

Kursdetail

  • Abgrenzung
  • Behinderten-Pauschbetrag
  • Pflege-Pauschbetrag
  • Berücksichtigung von Aufwendungsersatz richtig berücksichtigt
  • Abzug als außergewöhnliche Belastungen nach §§ 33 und 33b EStG
  • Berücksichtigung als Steuerermäßigung nach § 35a EStG
  • Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG
  • Unterhaltsleistungen nach § 33a EStG
  • Fahrtkosten – Abzug als agB nach § 33 EStG
  • Weitere Krankheitskosten – Abzug als agB nach § 33 EStG
  • Berücksichtigung als Steuerermäßigung nach § 35a EStG
  • Ansatz von Pauschbeträgen § 33b EStG
  • Behinderten-Pauschbeträge / Pflege-Pauschbetrag
  • Aufwendungsersatz
  • Erstattungen, Leistungen der Pflegeversicherung bei Ansatz der Pflege-kosten als agB nach § 33 bzw. nach 35a EStG

Über den Referenten

Ich habe ich mich auf die Beratung von (Zahn-)Ärzten, Heilhilfsberufen und Pflegeeinrichtungen spezialisiert, da sich gezeigt hat, dass eine Spezialisierung ein wertvolleres und bindungsintensiveres Mandatsverhältnis mit sich bringt. Diese Erfahrung und das Know-How möchte ich im Sinne der Qualitätssicherung der Tätigkeit als StB weitergeben um damit die Werthaltigkeit unserer Beratung, die über Lohn- und Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärung hinausgeht, unter Beweis zu stellen.

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