Energiepreispauschale mit den aktuellen FAQ des BMF

Detaillierte Darstellung zur sofortigen Umsetzung der Fördermaßnahme Energiepreispauschale (EPP)

Fachgebiete
109,00
zzgl. der zum Leistungszeitpunkt geltenden USt.
Der/Die ausgewählte Teilnehmer*in hat dieses Produkt bereits gebucht.

Das Seminar richtet sich an:

Mitarbeiter*in Buchhaltung, Mitarbeiter*in Jahresabschlusserstellung, Mitarbeiter*in Lohn & Gehalt, Steuerberater*in, Steuerexperte*in in Unternehmen, Unternehmer*in

Kursziele

Energiepreispauschale (EPP)

  • § 112 EStG Anspruchsgrundlage
  • § 113 EStG Anspruchsberechtigte
  • § 114 EStG Entstehungszeitpunkt
  • § 115 EStG Festsetzungsverfahren
  • § 116 Anrechnung auf die Einkommensteuer
  • § 117 EStG Auszahlung an die Arbeitnehmer
  • § 118 EStG EPP im ESt-VZ-Verfahren
  • § 119 EStG EPP und Steuerpflicht
  • §§ 120ff EStG Verfahrensrecht insbes. Strafrecht

Kursdetail

Mit der Lohnsteueranmeldung August soll der Arbeitgeber mit finanziellen Mitteln zur Auszahlung der EPP ausgestattet werden. Das erfordert sofortiges Handeln, damit Mandanten keine finanziellen Nachteile entstehen. Außerdem sind Nachweise zur Auszahlung im September vorzubereiten.

Der Referent präsentiert Ihnen eine detaillierte Darstellung zur sofortigen Umsetzung der Fördermaßnahme „Energiepreispauschale“ (EPP), geht auf die aktuellen FAQ des BMF ein und beantwortet Ihre persönlichen Fragen im Anschluss.

§ 112 EStG Anspruchsgrundlage
§ 113 EStG Anspruchsberechtigte
§ 114 EStG Entstehungszeitpunkt
§ 115 EStG Festsetzungsverfahren
§ 116 Anrechnung auf die Einkommensteuer
§ 117 EStG Auszahlung an die Arbeitnehmer
§ 118 EStG EPP im ESt-VZ-Verfahren
§ 119 EStG EPP und Steuerpflicht
§§ 120ff EStG Verfahrensrecht insbes. Strafrecht

Über den Referenten

Ich habe ich mich auf die Beratung von (Zahn-)Ärzten, Heilhilfsberufen und Pflegeeinrichtungen spezialisiert, da sich gezeigt hat, dass eine Spezialisierung ein wertvolleres und bindungsintensiveres Mandatsverhältnis mit sich bringt. Diese Erfahrung und das Know-How möchte ich im Sinne der Qualitätssicherung der Tätigkeit als StB weitergeben um damit die Werthaltigkeit unserer Beratung, die über Lohn- und Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärung hinausgeht, unter Beweis zu stellen.

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