Kursdetail
Mit der Lohnsteueranmeldung August soll der Arbeitgeber mit finanziellen Mitteln zur Auszahlung der EPP ausgestattet werden. Das erfordert sofortiges Handeln, damit Mandanten keine finanziellen Nachteile entstehen. Außerdem sind Nachweise zur Auszahlung im September vorzubereiten.
Der Referent präsentiert Ihnen eine detaillierte Darstellung zur sofortigen Umsetzung der Fördermaßnahme „Energiepreispauschale“ (EPP), geht auf die aktuellen FAQ des BMF ein und beantwortet Ihre persönlichen Fragen im Anschluss.
§ 112 EStG Anspruchsgrundlage
§ 113 EStG Anspruchsberechtigte
§ 114 EStG Entstehungszeitpunkt
§ 115 EStG Festsetzungsverfahren
§ 116 Anrechnung auf die Einkommensteuer
§ 117 EStG Auszahlung an die Arbeitnehmer
§ 118 EStG EPP im ESt-VZ-Verfahren
§ 119 EStG EPP und Steuerpflicht
§§ 120ff EStG Verfahrensrecht insbes. Strafrecht