Elektromobilität aus steuerrechtlicher Sicht

Begünstigte Besteuerung der Elektro- und Hybridelektroautos. Steuerfreie Stromzuschüsse, Überlassung von Ladevorrichtungen sowie E-Bike-Überlassungen.

Fachgebiete
30,00109,00
zzgl. der zum Leistungszeitpunkt geltenden USt.
Der/Die ausgewählte Teilnehmer*in hat dieses Produkt bereits gebucht.

Das Seminar richtet sich an:

Mitarbeiter*in Buchhaltung, Mitarbeiter*in Einkommensteuer, Mitarbeiter*in Jahresabschlusserstellung, Mitarbeiter*in Lohn & Gehalt, Steuerexperte*in in Unternehmen, Unternehmer*in

Kursziele

Als Teilnehmer haben Sie gerlernt:

  • wie Sie Elektro- und Hybridelektroautos richtig versteuern
  • welche steuerfreien Stromkostenerstattungen Sie an Arbeitnehmer leisten können
  • ob Ladevorgänge beim Arbeitgeber steuerfrei sein können
  • ob Sie Ladevorrichtungen an Arbeitnehmer steuerfrei überlassen können
  • wann E-Bike-Überlassung an Arbeitnehmer oder Unternehmer steuerfrei sein kann
  • wie die E-Bike-Überlassung an Arbeitnehmer bei Gehaltsumwandlung zu behandeln ist

Kursdetail

Das Seminar setzt sich mit der aktuellen Rechtslage und den einschlägigen Verwaltungsanweisungen auseinander. Erläutert wird die Besteuerung der Elektro- sowie der Hybridelektrofahrzeuge bei Arbeitnehmern und bei Unternehmern für private Zwecke sowie für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit, die steuerfreie Erstattung von Stromkosten an Arbeitnehmer pauschal oder in tatsächlicher Höhe, die steuerfreie Überlassung von Ladevorrichtungen an Arbeitnehmer, die Übereignung von Ladevorrichtungen sowie die Lohnsteuerpauschalierung und die Behandlung von Fahrrädern und der E-Bikes. Inkl. Ertrag- und der Umsatzsteuer. Konkrete Handlungsempfehlungen werden gegeben.

  • Begriff Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge für begünstige Versteuerung
  • Wie erkenne ich, ob ein Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug vorliegt?
  • Lohn- und umsatzsteuerliche Versteuerung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen bei Arbeitnehmern und Unternehmern für Privatfahren & Co.
  • Ladevorgänge beim Arbeitgeber von Privat- und Betriebsfahrzeugen
  • Stromkosten als Betriebsausgaben beim Unternehmer
  • Steuerfreie Erstattung von Stromkosten an Arbeitnehmer
  • E-Bike- und Fahrradüberlassung an Arbeitnehmer und Unternehmer
  • Befreiung von Aufzeichnungspflichten im Lohnkonto

Über den Referenten

Groß- und Konzernbetriebsprüfer, Schwerpunkt: Personengesellschaften, Jahresabschluss und Lohnsteuer.

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