Kursdetail
Die Betriebsaufgabe und -veräußerung kann eintreten, wenn ein Unternehmer keinen familiären Betriebsnachfolger gefunden hat oder das Betriebsvermögen für die Absicherung des Ruhestandes eingesetzt werden soll.
In der Praxis erfolgt eine Betriebsaufgabe typischerweise in mehreren Schritten. Dabei ist darauf zu achten, dass dennoch ein einheitlicher Aufgabevorgang anzunehmen ist. Zudem ist abzugrenzen, welche Vorgänge noch zum laufenden Gewinn gehören, und welche dem Aufgabeergebnis zuzurechnen sind. Die zu beachtenden Vorgaben – insbesondere auch der Rechtsprechung und die Festlegungen des BMF – werden im Seminar verständlich erläutert.
Nur dann, wenn alle Voraussetzungen der einkommensteuerlichen Betriebsaufgabe oder -veräußerung erfüllt sind, sieht der Gesetzgeber Vergünstigungen im Fall eines Gewinns vor. Welche dies sind, wie der steuerliche Veräußerungsgewinn zu ermitteln ist und worauf sonst noch zu achten ist, erfahren Sie in diesem Dialogseminar online. Dabei erhalten Sie auch Hinweise zu den Steuerarten USt, GewSt und GrESt.