Verfahrensrecht/Abgabenordnung-Update 2026

Im Rahmen von Aktuelles Steuerrecht Monat

Fachgebiete
Preisspanne: €45,00 bis €139,00
zzgl. der zum Leistungszeitpunkt geltenden USt.
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Das Seminar richtet sich an:

Selbständige/Unternehmensangehörige, Steuerberater*in / Wirtschaftsprüfer*in, Wirtschaftsprüfer*in

Kursziele

Folgende Themen wurden behandelt:

Gesetzgebung

Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
Steueränderungsgesetz 2025

Verwaltungsanweisungen

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zuständigkeit im Erhebungsverfahren
Änderung des Anwendungserlasses u.a. zur elektronischen Kommunikation und Bekanntgabe von Prüfungsanordnungen
Entwurf einer Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung für die Außenprüfung – Änderung und Neufassung der Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000) durch eine neue Außenprüfungsordnung (ApO)

Rechtsprechungen

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Kein Erfordernis der Anforderung einer Lesebestätigung bei Übersendung eines Einspruchs per E-Mail
Zur Unkenntnis der Finanzbehörde bei einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO
Akteneinsicht und Auskunft über den Inhalt einer anonymen Anzeige
Entkräftung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bei einem strukturellen Zustellungsdefizit innerhalb der Drei-Tages-Frist
Strafrechtliche Behandlung von unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldungen und einer anschließenden unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung
Einreichung von einfach signierten Dokumenten über ein fremdes beSt
Entkräftung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO
Reichweite einer Empfangsvollmacht
Vorabanforderung nur mit erkennbarer Ermessensausübung
Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen bei Eheschließung

Kurzhinweise

FAQ der BStBK zur allgemeinen digitalen Aufbewahrung
Neues ELSTER-Angebot „Steuererklärung per App mit nur einem Klick“

Kursdetail

Gesetzgebung

  • Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen vom 22.12.2025
  • Steueränderungsgesetz 2025 vom 22.12.2025

Verwaltungsanweisungen

  • Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zuständigkeit im Erhebungsverfahren vom 07.08.2025
  • BMF-Schreiben vom 13.08.2025 und 29.01.2026 - Änderung des Anwendungserlasses u.a. zur elektronischen Kommunikation und Bekanntgabe von Prüfungsanordnungen
  • Entwurf einer Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung für die Außenprüfung – Änderung und Neufassung der Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000) durch eine neue Außenprüfungsordnung (ApO)

Rechtsprechungen

  • BFH-Urteil vom 2025.02.20 - Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO, auch wenn Post regelmäßig nicht an allen Werktagen zugestellt wird
  • BFH-Urteil vom 2025.04.29 - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Kein Erfordernis der Anforderung einer Lesebestätigung bei Übersendung eines Einspruchs per E-Mail
  • BFH-Urteil vom 2025.05.14 - Zur Unkenntnis der Finanzbehörde bei einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO
  • BFH-Urteil vom 2025.07.15 - Akteneinsicht und Auskunft über den Inhalt einer anonymen Anzeige
  • BGH-Beschluss vom 10.12.2025 - Strafrechtliche Behandlung von unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldungen und einer anschließenden unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung
  • BFH-Urteil vom 10.02.2026 - Einreichung von einfach signierten Dokumenten über ein fremdes beSt
  • BFH-Beschluss vom 17.02.2026 - Entkräftung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO
  • FG Köln Gerichtsbescheid vom 15.01.2026 - Vorabanforderung nur mit erkennbarer Ermessensausübung
  • FG Sachsen Beschluss vom 15.02.2026 - Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen bei Eheschließung
  • FG Münster Urteil vom 09.12.2025 - Reichweite einer Empfangsvollmacht

Kurzhinweise

  • FAQ der BStBK zur allgemeinen digitalen Aufbewahrung
  • Neues ELSTER-Angebot „Steuererklärung per App mit nur einem Klick“

Über den Referenten

„Steuerrecht muss nicht trocken sein“ Dieses Motto habe ich bereits vor vielen Jahren zum zentralen Punkt meiner Arbeit gemacht. So war es von der Finanzverwaltung, über die eigene Steuerkanzlei, zur Tätigkeit als Dozent im Umsatzsteuer- und Verfahrensrecht nur eine logische Konsequenz. Da ich mich nun vollständig auf die Wissensvermittlung konzentriere, kann ich meinen Teilnehmer*innen dieses Motto jeden Tag weitergeben. Hierbei ist es egal, ob ich dies für einen freien Bildungsträger in Vorbereitungskursen auf die Steuerfachwirte- oder Steuerberaterprüfung, an einer Hochschule für den Abschluss zum Bachelor of Arts oder im Rahmen von Seminaren bei Verbändern und der TeleTax mache. Und wenn der Funke überspringt, eine Prüfung erfolgreich bestanden wird oder die nächste Umsatzsteuer-Sonderprüfung ohne Mehrergebnis für die Finanzverwaltung endet, habe ich meinen Job gut gemacht. Das ist es, was für meine Tätigkeit als Dozent zählt.

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