Variable Kaufpreisbestandteile bei Betriebsveräußerungen

Die Earn-Out-Klausel im Fokus

Fachgebiete
149,00
zzgl. der zum Leistungszeitpunkt geltenden USt.
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Das Seminar richtet sich an:

Mitarbeiter*in Lohn & Gehalt, Selbständige/Unternehmensangehörige, Steuerberater*in / Wirtschaftsprüfer*in, Unternehmer*in, Wirtschaftsprüfer*in

Kursziele

Die Teilnehmenden können am Ende des Seminars • mit entsprechenden Klauseln in der Praxis umgehen, • bezüglich der richtigen steuerlichen Folgen beraten, • entsprechenden Beratungsbedarf identifizieren, • Gestaltungsmöglichkeiten und Risiken besser einordnen, • einen Ausblick über mögliche gesetzliche Anpassungen nutzen und • kennen den aktuellen Stand zur Behandlung von Earn-Out-Klauseln.

Kursdetail

Das Seminar stellt die Grundzüge und Folgen der vorgenannten Entscheidung des BFH sowie die damit verbundene Anpassung der Verwaltungsmeinung dar. Im Fokus steht hierbei die Frage, ob Earn-Out-Zahlungen erst im Zeitpunkt des Zuflusses als nachträgliche Betriebseinnahmen regulär zu versteuern sind oder ob die Zahlungen auf den Veräußerungszeitpunkt zurückwirken und als Teil des begünstigten Veräußerungsgewinns zu berücksichtigen sind (§ 34 Abs. 1 oder ggf. Abs. 3 EStG).

Sie erhalten einen Überblick über die möglichen Ausgestaltungen von Earn-Out Klauseln und deren jeweilige steuerliche Auswirkungen anhand von Praxisbeispielen. Im Anschluss wird die derzeitige Diskussion in der Literatur thematisiert, ob nicht doch ggf. gesetzgeberischer Anpassungsbedarf erforderlich ist, um die bisherige Rechtslage – vor BFH – wiederherzustellen. Im Fokus steht hierbei insbesondere die Tarifbegünstigung nach § 34 EStG.

Über die Referentin

Mir liegt Vielfältigkeit und Abwechslung beim meiner Tätigkeit sehr am Herzen. Als Sachbearbeiterin im Referat für Bilanz- und Umwandlungssteuerrecht des Ministeriums der Finanzen NRW beschäftige ich mich täglichen mit verschiedenen aktuellen Praxisproblemen und habe darüber hinaus die Möglichkeit, an laufenden Gesetzgebungsverfahren mitzuwirken und die Erstellung von BMF-Schreiben fachlich zu begleiten. Durch meinen Beruf bin ich regelmäßig auf dem neusten Stand bezüglich etwaiger Entwicklungen im Bereich des Bilanz- und Umwandlungssteuerrechtes und kann Ihnen somit umfassende Informationen rund um aktuelle Neuerungen bieten.

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