Umsatzsteuerliche Rechnungsvorschriften

Rechnungen haben im Umsatzsteuerrecht eine zentrale Funktion, da der Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug grundsätzlich nur dann in Anspruch nehmen kann, wenn er im Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung ist

Fachgebiete
149,00
zzgl. der zum Leistungszeitpunkt geltenden USt.
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Das Seminar richtet sich an:

Auszubildende, Mitarbeiter*in Buchhaltung, Mitarbeiter*in Jahresabschlusserstellung, Steuerberater*in / Wirtschaftsprüfer*in, Wirtschaftsprüfer*in

Kursziele

Am Ende haben die Teilnehmenden verstanden: • was eine Rechnung ist, • wie Rechnungen auszustellen sind, • was für Pflichtangaben in einer Rechnung erforderlich sind, • welche Besonderheiten bei Kleinbetragsrechnungen gelten, • wie Anzahlungen zu behandeln sind, • wie unzutreffende Rechnung zu berichtigen sind, • welche Folgen eine unzutreffende Rechnung hat, • welche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug vorliegen.

Kursdetail

Gemäß § 14 Abs. 1 UStG i.V. mit § 31 Abs. 1 UStDV ist eine Rechnung jedes Dokument oder eine Mehrzahl von Dokumenten, mit dem/denen der leistende Unternehmer oder in seinem Auftrag ein Dritter über eine Lieferung oder sonstige Leistung abrechnet. Die Bezeichnung des Abrechnungsdokuments im Geschäftsverkehr ist unbeachtlich.
Als ordnungsgemäße Rechnungen im umsatzsteuerlichen Sinn sind deshalb z.B. auch Frachtbriefe, Quittungen, Abrechnungen, Mietverträge und andere Dokumente anzusehen, wenn diese Unterlagen die nach §§ 14, 14a UStG erforderlichen Rechnungsangaben enthalten. Das Seminar befasst sich daher intensiv mit der Rechnungsausstellung, die Pflichtangaben in der Rechnung, Kleinbetragsrechnungen, Rechnungsberichtigungen und dem damit verbundenen Vorsteuerabzug.

Über den Referenten

Ich bin derzeit als Großbetriebsprüfer bei der Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg tätig. Zudem unterrichte ich noch als Lehrbeauftragter an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg. Ich referiere außerdem an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg.

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