Kursdetail
Gemäß § 14 Abs. 1 UStG i.V. mit § 31 Abs. 1 UStDV ist eine Rechnung jedes Dokument oder eine Mehrzahl von Dokumenten, mit dem/denen der leistende Unternehmer oder in seinem Auftrag ein Dritter über eine Lieferung oder sonstige Leistung abrechnet. Die Bezeichnung des Abrechnungsdokuments im Geschäftsverkehr ist unbeachtlich.
Als ordnungsgemäße Rechnungen im umsatzsteuerlichen Sinn sind deshalb z.B. auch Frachtbriefe, Quittungen, Abrechnungen, Mietverträge und andere Dokumente anzusehen, wenn diese Unterlagen die nach §§ 14, 14a UStG erforderlichen Rechnungsangaben enthalten. Das Seminar befasst sich daher intensiv mit der Rechnungsausstellung, die Pflichtangaben in der Rechnung, Kleinbetragsrechnungen, Rechnungsberichtigungen und dem damit verbundenen Vorsteuerabzug.