Übertragung von Betriebsvermögen gegen Nießbrauchsvorbehalt

Die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt hat insbesondere in der Unternehmensnachfolge eine hohe Praxisbedeutung. Eltern übertragen das Betriebsvermögen auf ihre Kinder, behalten sich aber das Recht zur Fruchtziehung zurück.

Fachgebiete
149,00
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Das Seminar richtet sich an:

Selbständige/Unternehmensangehörige, Steuerberater*in / Wirtschaftsprüfer*in, Unternehmer*in, Wirtschaftsprüfer*in

Kursziele

Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung, sowie • eine Auffrischung der Grundlagen zu Mitunternehmerrisiko und Initiative, • Grundlagen zur Übertragung nach § 6 Abs. 3 EstG, • mögliche Problemfelder und das Erkennen dieser, • Rückgriff auf alternative Lösungen • und im Punkt „ertragsteuerliche Unternehmensnachfolge“ so rechtssicher beraten können

Kursdetail

Im Fokus steht die Vorschrift des § 6 Abs. 3 EStG zur unentgeltlichen Übertragung von Betriebsvermögen sowie die Frage, ob es für einen Mitunternehmeranteil auch 2 Mitunternehmer geben kann (sog. „Doppelte Mitunternehmerstellung“). Sie erhalten eine Zusammenfassung über das Urteil des X. Senats X R 35/19 vom 29.01.2025 zur unentgeltlichen Übertragung eines aktiven Einzelunternehmens unter Vorbehaltsnießbrauch sowie der beiden Urteile des IV. Senats IV R 36/22 und IV R 37/22 zur Mitunternehmerstellung des Nießbrauchers. Folgen und Konsequenzen sowie notwendige Anpassungen für die Praxis werden aufgezeigt. Ebenfalls geht das Seminar auf noch ungeklärte Aspekte ein (wie ist beispielsweise die Weiterleitung der Einkünfte an den Nießbraucher zu qualifizieren, wenn er kein Mitunternehmer mehr ist?) und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf.

Über die Referentin

Mir liegt Vielfältigkeit und Abwechslung beim meiner Tätigkeit sehr am Herzen. Als Sachbearbeiterin im Referat für Bilanz- und Umwandlungssteuerrecht des Ministeriums der Finanzen NRW beschäftige ich mich täglichen mit verschiedenen aktuellen Praxisproblemen und habe darüber hinaus die Möglichkeit, an laufenden Gesetzgebungsverfahren mitzuwirken und die Erstellung von BMF-Schreiben fachlich zu begleiten. Durch meinen Beruf bin ich regelmäßig auf dem neusten Stand bezüglich etwaiger Entwicklungen im Bereich des Bilanz- und Umwandlungssteuerrechtes und kann Ihnen somit umfassende Informationen rund um aktuelle Neuerungen bieten.

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