Steuerschuldnerschaft des Unternehmers

Unter welchen Voraussetzungen schuldet der Unternehmer die USt und wann ist diese auch offen auszuweisen?

Fachgebiete
49,00
zzgl. der zum Leistungszeitpunkt geltenden USt.

Bearbeitungsdauer: 30 Minuten
Erscheinungsdatum: 22.09.2021

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Das Seminar richtet sich an:

Auszubildende, Mitarbeiter*in Buchhaltung, Steuerberater*in, Steuerexperte*in in Unternehmen, Unternehmer*in

Kursziele

Mit Teilnahme/ Bearbeitung dieses Seminares/ Moduls lernen Sie…
• …unter welchen Voraussetzungen der Unternehmer die Umsatzsteuer schuldet
• …welche Fälle der Steuerschuldnerschaft das UStG unterscheidet
• …dass der Unternehmer bei Vorliegen einer Steuerschuldnerschaft die USt grundsätzlich offen auszuweisen hat
• …wie Sie Ihre Mandant*innen auf einen unrichtigen oder unberechtigten Steuerausweis i.S.d. § 14c UStG hinweisen und so unnötige Steuerzahlungen an das Finanzamt vermeiden

Kursdetail

§ 13a UStG füllt umsatzsteuerrechtlich die Vorschrift des § 43 AO aus, wonach die Einzelsteuergesetze bestimmen, wer Steuerschuldner oder Gläubiger einer Steuervergütung ist. Steuerschuldner ist derjenige, der verpflichtet ist, die Steuer für eigene Rechnung selbst zu entrichten, oder für dessen Rechnung ein anderer Beteiligter des Steuerschuldverhältnisses die Steuer zu entrichten hat. Da der Vorsteuerabzug gem. § 15 UStG grundsätzlich nur aus Rechnungen mit offenem und zutreffendem Steuerausweismöglich ist, bedarf es einer Sanktion für die Fälle, in denen Rechnungen mit unrichtigem Inhalt ausgestellt werden (§ 14c UStG). Erfahren Sie in diesem Seminar, unter welchen Voraussetzungen ein unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis nach § 14c UStG vorliegt

Über die Referentin

Aus der Finanzverwaltung kommend kenne ich mich bestens mit „der anderen Seite“ aus und weiß, was für Steuerberater*innen in ihrer täglichen (Zusammen)Arbeit mit Finanzbehörden wichtig ist. Als freiberufliche Dozentin und Steuerberaterin unterrichte ich bereits seit einigen Jahren sowohl in der Steuerberater- und Steuerfachangestelltenausbildung als auch in der beruflichen Weiterbildung im Steuerrecht. Dabei habe ich bereits diverse Seminare und Weiterbildungslehrgänge selbst entwickelt und konzeptioniert. Seit nunmehr zwei Jahren beschäftige ich mich intensiv mit dem Thema E-Learning im Steuerrecht und freue mich, die Aus- und Fortbildung in diesem Bereich digitaler und zukunftsorientiert gestalten zu können. Im Beratungsalltag liegt mein Fokus bei der Existenzgründung. Zudem stehe ich für verfahrensrechtliche und umsatzsteuerliche Fragestellungen als freie Beraterin zur Verfügung.

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