Kursdetail
§ 13a UStG füllt umsatzsteuerrechtlich die Vorschrift des § 43 AO aus, wonach die Einzelsteuergesetze bestimmen, wer Steuerschuldner oder Gläubiger einer Steuervergütung ist. Steuerschuldner ist derjenige, der verpflichtet ist, die Steuer für eigene Rechnung selbst zu entrichten, oder für dessen Rechnung ein anderer Beteiligter des Steuerschuldverhältnisses die Steuer zu entrichten hat. Da der Vorsteuerabzug gem. § 15 UStG grundsätzlich nur aus Rechnungen mit offenem und zutreffendem Steuerausweismöglich ist, bedarf es einer Sanktion für die Fälle, in denen Rechnungen mit unrichtigem Inhalt ausgestellt werden (§ 14c UStG). Erfahren Sie in diesem Seminar, unter welchen Voraussetzungen ein unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis nach § 14c UStG vorliegt