Kursdetail
Im Rahmen des Vortrags erhalten Sie einen Überblick über die vorgesehenen gesetzlichen Änderungen. Anders als der Koalitionsvertrag noch vermuten ließ, konzentriert sich der vorliegende Gesetzesentwurf rein auf die Schaffung von Investitionsanreizen und die steuerliche Entlastung von Unternehmen. Kernaspekte sind dabei die Einführung neuer und „schnellerer“ Abschreibungsregelungen sowie die zeitlich gestreckte Senkung des Körperschaftsteuersatzes. Aspekte wie die zeitnahe Senkung der Stromsteuer, die Anhebung der Pendlerpauschale oder die Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie - jeweils vorgesehen zum 01.01.2026 -sind dagegen nicht enthalten. Insgesamt ist der Gesetzesentwurf damit sehr „kurz“ gehalten und die Zielgruppe deutlich eingeschränkt. Die Entlastungswirkung und damit die Steuermindereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen werden aber als erheblich beziffert.