Kursdetail
Die Steuerermäßigung kann gem. § 35c Abs. 1 Satz 1 EStG für energetische Maßnahmen an einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum belegenen und zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude beantragt werden.
Begünstigt sind:
- die Wohnung im eigenen Haus (egal, ob nach WEG geteilt oder im Miteigentum stehend).
- das Ferienhaus oder die Ferienwohnung.
- die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzte eigene Wohnung.
Gefördert werden auch energetische Maßnahmen an Zubehörräumen wie z.B. Kellerräume, Abstellräume, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen, wenn die energetische Maßnahme zusammen mit der energetischen Maßnahme des begünstigten Objekts erfolgt.