Steuerermäßigung nach § 35c EStG

Minderung der Einkommensteuer gemäß § 35c Abs. 1 Satz 1 EStG für energetische Maßnahmen

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149,00
zzgl. der zum Leistungszeitpunkt geltenden USt.
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Das Seminar richtet sich an:

Auszubildende, Mitarbeiter*in Jahresabschlusserstellung, Steuerberater*in, Steuerexperte*in in Unternehmen, Unternehmer*in, Wirtschaftsprüfer*in

Kursziele

• was ist begünstigt • begünstigte Objekte • selbstgenutzte Wohnung / gemischt genutzte Immobilie • geförderte Personen • Ermittlung der Begünstigung • Förderungsfähige Aufwendungen • Bescheinigung des Fachunternehmens / Energieberaters

Kursdetail

Die Steuerermäßigung kann gem. § 35c Abs. 1 Satz 1 EStG für energetische Maßnahmen an einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum belegenen und zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude beantragt werden. Begünstigt sind:

  • die Wohnung im eigenen Haus (egal, ob nach WEG geteilt oder im Miteigentum stehend).
  • das Ferienhaus oder die Ferienwohnung.
  • die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzte eigene Wohnung.
Gefördert werden auch energetische Maßnahmen an Zubehörräumen wie z.B. Kellerräume, Abstellräume, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen, wenn die energetische Maßnahme zusammen mit der energetischen Maßnahme des begünstigten Objekts erfolgt.

Über den Referenten

Ich bin derzeit als Großbetriebsprüfer bei der Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg tätig. Zudem unterrichte ich noch als Lehrbeauftragter an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg. Ich referiere außerdem an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg.

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