Kursdetail
Die Steuerermäßigung kann gem. § 35c Abs. 1 Satz 1 EStG für energetische Maßnahmen an einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum belegenen und zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude beantragt werden. Begünstigt sind:
- die Wohnung im eigenen Haus (egal, ob nach WEG geteilt oder im Miteigentum stehend).
- das Ferienhaus oder die Ferienwohnung.
- die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzte eigene Wohnung.