Kursdetail
Risikomanagement gilt in der Unternehmenspraxis immer noch als ungeliebtes Kind und fristet eher ein Schattendasein. Dabei ist es zur Unternehmenssteuerung unverzichtbar und im übrigen gesetzlich vorgeschrieben. Das im Jahr 2021 in Kraft getretene Unternehmensstabilsierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) rückt Risikomanagement wieder in den Fokus. Wen betrifft dieses zentrale Thema? Was versteht man unter Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement? Worin bestehen die konkreten Handlungspflichten und wo lauern Haftungsrisiken? Fragen, auf die es in diesem Vortrag Antworten gibt. Die Teilnehmer erfahren, • was Risikomanagement bedeutet und was es so wichtig macht • wen es betrifft und wer es verantwortet • was als Mindeststandard gewährleistet sein muss • welche Bedeutung dem StaRUG in diesem Zusammenhang zukommt • was sich hinter den Begriffen “Krisenfrüherkennung“ und “Krisenmanagement“ in § 1 StaRUG verbirgt • wessen Interessen Geschäftsführer und Vorstände in der Unternehmenskrise zu verfolgen haben • welche Haftungsrisiken im fehlenden oder fehlerhaften Umgang mit Risikomanagement bestehen