Risikomanagement im Lichte von § 1 StaRUG – Krisenfrüherkennung, Risikomanagement

Risikomanagement ist ein „Muss“ und das Herzstück der Unternehmenssteuerung

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Das Seminar richtet sich an:

Mitarbeiter*in Buchhaltung, Mitarbeiter*in Einkommensteuer, Mitarbeiter*in Jahresabschlusserstellung, Steuerberater*in, Steuerexperte*in in Unternehmen, Unternehmer*in, Wirtschaftsprüfer*in

Kursziele

• Notwendigkeit der Unternehmensteuerung • Notwendigkeit der Unternehmensplanung • Einblicke ins Unternehmensstabilsierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) • Einordnung von Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement • Frühwarnsysteme nach den §§ 101,102 StaRUG • „Shift of duties“ durch § 1 StaRUG? • Kriseneintritt und Krisenstadien • Handlungspflichten in der Unternehmenskrise

Kursdetail

Risikomanagement gilt in der Unternehmenspraxis immer noch als ungeliebtes Kind und fristet eher ein Schattendasein. Dabei ist es zur Unternehmenssteuerung unverzichtbar und im übrigen gesetzlich vorgeschrieben. Das im Jahr 2021 in Kraft getretene Unternehmensstabilsierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) rückt Risikomanagement wieder in den Fokus. Wen betrifft dieses zentrale Thema? Was versteht man unter Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement? Worin bestehen die konkreten Handlungspflichten und wo lauern Haftungsrisiken? Fragen, auf die es in diesem Vortrag Antworten gibt. Die Teilnehmer erfahren, • was Risikomanagement bedeutet und was es so wichtig macht • wen es betrifft und wer es verantwortet • was als Mindeststandard gewährleistet sein muss • welche Bedeutung dem StaRUG in diesem Zusammenhang zukommt • was sich hinter den Begriffen “Krisenfrüherkennung“ und “Krisenmanagement“ in § 1 StaRUG verbirgt • wessen Interessen Geschäftsführer und Vorstände in der Unternehmenskrise zu verfolgen haben • welche Haftungsrisiken im fehlenden oder fehlerhaften Umgang mit Risikomanagement bestehen

Über den Referenten

Ich bin Gründungsgesellschafter und Geschäftsführer der Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und der Unternehmensberatung plenovia GmbH, und bin seit 1992 im Sanierungs- und Insolvenzrecht tätig. Ich erachte die umfängliche Beratung und Begleitung mittelständischer Unternehmen in wirtschaftlichen Krisensituationen als sehr herausfordernd und facettenreich, insbesondere weil man Menschen unterschiedlichster Interessen in persönlichen Ausnahmesituationen erlebt. Es macht mir Spaß, diese Erfahrungen und Kenntnisse weiterzugeben und den Austausch zu suchen.

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