Kursdetail
Das 2021 in Kraft getretene Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungs-maßnahmen für Unternehmen (StaRUG) hat die Anforderungen an die Geschäftsleitung zur Krisenfrüherkennung und Implementierung eines angemessenen Vorsorgesystems konkretisiert und verschärft. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist die Unternehmensführung, aber auch der steuerliche oder rechtliche Berater des Unternehmens, umso mehr gefordert, Vorsorge dafür zu tragen, dass Krisen des Unternehmens rechtzeitig erkannt und möglichst effektiv abgewendet werden. Dieser Vortrag stellt die aktuell geltenden Anforderungen an derartige Krisenfrüherkennungs- und Vorsorgesysteme überblicksartig dar. Gleichzeitig wird das ebenfalls 2021 neu eingeführte Sanierungsinstrument des Stabilisierungs-und Restrukturierungsrahmens (Restrukturierungsplan) vorgestellt. Die Teilnehmer erfahren, für welche Unternehmen und in welcher Situation dieses Sanierungsinstrument geeignet ist, den grundlegenden Ablauf und welche Vorteile und Nachteile dieses Verfahren im Vergleich zu den bisherigen Sanierungsmaßnahmen bietet.