Risikofrüherkennung und Ablauf eines StaRUG-Verfahrens

Ein Überblick über die neuen gesetzlichen Anforderungen an Geschäftsleitung und Berater zur Einrichtung von Krisenfrüherkennungssystemen und Vorsorgemaßnahmen.

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94,00
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Das Seminar richtet sich an:

Steuerberater*in, Steuerexperte*in in Unternehmen, Unternehmer*in, Wirtschaftsprüfer*in

Kursziele

Krisenfrüherkennung/Risikofrüherkennung

  • Gesetzliche Grundlagen zur Krisenfrüherkennung
  • Krisenstadien
  • Krisenfrüherkennungsmaßnahmen und Vorsorgesysteme
Ablauf eines Restrukturierungsverfahrens nach StaRUG
  • Anwendungsbereich und Voraussetzungen
  • Vorbereitung und Verfahrenseinleitung
  • Ablauf und weitere Maßnahmen
  • Kosten

Kursdetail

Das 2021 in Kraft getretene Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungs-maßnahmen für Unternehmen (StaRUG) hat die Anforderungen an die Geschäftsleitung zur Krisenfrüherkennung und Implementierung eines angemessenen Vorsorgesystems konkretisiert und verschärft. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist die Unternehmensführung, aber auch der steuerliche oder rechtliche Berater des Unternehmens, umso mehr gefordert, Vorsorge dafür zu tragen, dass Krisen des Unternehmens rechtzeitig erkannt und möglichst effektiv abgewendet werden. Dieser Vortrag stellt die aktuell geltenden Anforderungen an derartige Krisenfrüherkennungs- und Vorsorgesysteme überblicksartig dar.   Gleichzeitig wird das ebenfalls 2021 neu eingeführte Sanierungsinstrument des Stabilisierungs-und Restrukturierungsrahmens (Restrukturierungsplan) vorgestellt. Die Teilnehmer erfahren, für welche Unternehmen und in welcher Situation dieses Sanierungsinstrument geeignet ist, den grundlegenden Ablauf und welche Vorteile und Nachteile dieses Verfahren im Vergleich zu den bisherigen Sanierungsmaßnahmen bietet.

Über den Referenten

Die Beratung von Unternehmen in der Krise ist eine komplexe Herausforderung. Rechtsfragen aus dem wenig bekannten Spezialgebiet des Insolvenzrechts treffen mit wirtschaftlichen Problemen zusammen und bedürfen einer klaren Analyse und schnellen, rechtssicheren Entscheidung. Kein Thema ist spannender oder abwechslungsreicher. Als Partner der insolvenz- und wirtschaftsrechtlichen Spezialkanzlei FRH Rechtsanwälte, Fachanwälte berate ich seit 2007 Unternehmen in der Krise und teile die dabei gesammelten Erfahrung als Referent in zahlreichen Vorträgen.

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