Kursdetail
Seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung am 01.01.1999 gibt es in Deutschland die Möglichkeit, ein Unternehmen mittels eines Insolvenzplanverfahrens zu sanieren. Praxisrelevant wurde aber erst, nachdem dies seit 2012 bereits von Verfahrensbeginn an in Form der Eigenverwaltung möglich ist. Seither trägt dieses Verfahren den Kunstnamen „ESUG“.
Im Rahmen einer umfänglichen Gesetzesreform durch das „Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts“ (SanInsFoG) trat in Deutschland zum 01.01.2021 im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1023 das „Gesetz über die Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen“ (StaRUG) in Kraft, das gleichermaßen das Ziel verfolgt, Unternehmen eine strukturierte Sanierung zu ermöglichen.
Was bewog die EU zu ihrem Richtlinien-Vorstoß? Wie unterscheiden sich die Verfahren, und welches eignet sich für den konkreten Fall? Wie steht es mit neuen Haftungsrisiken?
Vertiefte Kenntnisse darüber sind für die künftige Praxis unerlässlich.