Beispiele zur Reform der Unternehmenssanierung

Überblick der Sanierungsmöglichkeiten außer- & innerhalb der Insolvenz: ESUG - SanInsFoG - StaRUG

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Bearbeitungsdauer: 48 Minuten
Erscheinungsdatum: 07.06.2021

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Kursziele

  • Einführung ins Sanierungsrecht
  • Historischer Hintergrund – von der Liquidation zur Sanierung
  • Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung (ESUG)
  • Europäische Entwicklung zur Richtlinie 2019/1023
  • Der „Präventive Restrukturierungsrahmen“
  • Das „Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts“ (SanInsFoG) im Überblick
  • Das „Gesetz über die Stabilisierung und Restrukturierung von Unter
  • Restrukturierungsverfahren außergerichtlich und gerichtlich
  • nehmen“ (StaRUG) im Überblick
  • Das Sanierungsmoderationsverfahren (§ 94 ff. StaRUG) im Überblick
  • Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement (§§ 1, 101 StaRUG)
  • Beraterhaftung (§ 102 StaRUG)

Kursdetail

Seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung am 01.01.1999 gibt es in Deutschland die Möglichkeit, ein Unternehmen mittels eines Insolvenzplanverfahrens zu sanieren. Praxisrelevant wurde aber erst, nachdem dies seit 2012 bereits von Verfahrensbeginn an in Form der Eigenverwaltung möglich ist. Seither trägt dieses Verfahren den Kunstnamen „ESUG“.

Im Rahmen einer umfänglichen Gesetzesreform durch das „Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts“ (SanInsFoG) trat in Deutschland zum 01.01.2021 im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1023 das „Gesetz über die Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen“ (StaRUG) in Kraft, das gleichermaßen das Ziel verfolgt, Unternehmen eine strukturierte Sanierung zu ermöglichen.

Was bewog die EU zu ihrem Richtlinien-Vorstoß? Wie unterscheiden sich die Verfahren, und welches eignet sich für den konkreten Fall?  Wie steht es mit neuen Haftungsrisiken?

Vertiefte Kenntnisse darüber sind für die künftige Praxis unerlässlich.

Über den Referenten

Ich bin Gründungsgesellschafter und Geschäftsführer der Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und der Unternehmensberatung plenovia GmbH, und bin seit 1992 im Sanierungs- und Insolvenzrecht tätig. Ich erachte die umfängliche Beratung und Begleitung mittelständischer Unternehmen in wirtschaftlichen Krisensituationen als sehr herausfordernd und facettenreich, insbesondere weil man Menschen unterschiedlichster Interessen in persönlichen Ausnahmesituationen erlebt. Es macht mir Spaß, diese Erfahrungen und Kenntnisse weiterzugeben und den Austausch zu suchen.

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