Probleme mit dem Einlagekonto

Die Behandlung des Einlagekontos ist in der Praxis außerordentlich fehleranfällig und haftungsträchtig. Das Seminar erläutert die Systematik von § 27 KStG und die sich in der Praxis ergebenden Problemfelder.

Fachgebiete
129,00
zzgl. der zum Leistungszeitpunkt geltenden USt.
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Das Seminar richtet sich an:

Steuerberater*in, Steuerexperte*in in Unternehmen, Unternehmer*in, Wirtschaftsprüfer*in

Kursziele

  • Systematik § 27 KStG
    • Erklärung/Feststellung des Einlagekontos
    • Verwendungsreihenfolge
  • Steuerliche Behandlung von Auskehrungen
    • Beteiligung im Privatvermögen
    •  Beteiligung im Betriebsvermögen
    • Auskehrung an Mutterkapitalgesellschaft
  • Problemfälle
    • Grundlage-/Folge-Bescheid-Wirkung
      • Unterjährige Einlage
      •  Korrektur nach § 129 AO
  • Bindungswirkung auf der Ebene der Gesellschaft
    • Keine Prüfung auf der Ebene der Gesellschafter
    • Keine Drittanfechtung
  • Bedeutung der Bescheinigung
      •  Automatisiert/Individuell
      • Frist
      • Keine Rückgängigmachung einer Auskehrung ohne Bescheinigung
    • Einbringung mit Rückwirkung
    • Verschmelzung
    •  Nacherhebung der Kapitalertragsteuer
    •  Zusammenspiel von § 27 KStG und § 8 b KStG

Kursdetail

Die Regelung des Einlagekontos in § 27 KStG ist komplex und ihre Handhabung in der Praxis ausgesprochen fehleranfällig. Für Berater:innen ergeben sich entsprechende Haftungsfallen. Die Erläuterung der Systematik des Einlagekontos und die Behandlung der Problemfelder anhand der hierzu ergangenen Finanzrechtsprechung soll den sicheren Umgang mit dem Einlagekonto in der Praxis ermöglichen. Die Erläuterung der Regelung des § 27 KStG erfolgt anhand von Praxisfällen.

Über den Referenten

Ich bin Steueranwalt und das aus Leidenschaft. Abgesehen vom Straßenverkehrsschild ist der Steuerbescheid der wohl regelmäßigste Verwaltungsakt. Um zu zutreffenden Ergebnissen zu gelangen, muss hierum gestritten werden. Neben der Beratung im Rahmen der streitigen Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung in Steuerstreitverfahren und dem Steuerstrafrecht ist die Gestaltungsberatung an der Schnittstelle zwischen Gesellschaftsrecht und Steuerrecht Gegenstand meiner anwaltlichen Tätigkeit.

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