Kursdetail
Corona hat zu erheblichen Belastungen vieler Unternehmen geführt. Da sich die Pandemie leider nicht so schnell eindämmen lässt, reichen z.B. Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld und finanzielle Soforthilfen oft nicht aus und es bleibt nur der Weg, betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen.
Allein die Corona-Einschränkungen für sich bilden aber noch nicht zwingend einen Kündigungsgrund, auch wenn z.B. Hotels massive Umsatzeinbußen haben. Das Seminar gibt einen umfassenden Überblick über die Umsetzung der betriebsbedingten Kündigung, der erforderlichen Sozialauswahl und vieler weiterer formeller Anforderungen, und gibt wichtige Tipps für die Praxis.