Kursdetail
Gerade in Krisenzeiten unterliegt auch das Insolvenzrecht ständigen Veränderungen. Während der Coronakrise wurden umfangreiche vorübergehende Korrekturen vorgenommen. Viele davon sind inzwischen ausgelaufen, konjunkturell kündigt sich jedoch die nächste Krise bereits mit deutlichen Vorzeichen an. Die Zahl der Insolvenzverfahren hat in den letzten Monaten stark zugenommen.
Für Sie als Berater und oder Unternehmer ist es daher umso wichtiger, über die aktuell gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen ausreichend informiert zu sein.
Dieses Seminar gibt ihnen einen Überblick über die jüngsten Entwicklungen, ordnet diese für sie im Hinblick auf ihre praktische Bedeutung und gibt einen Ausblick, welche Änderungen in Zukunft zu erwarten sein werden.
Wichtige Gesetzesänderungen:
- Änderung bei Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung
- Planungszeiträume für die Erstellung von Eigenverwaltungs- und Restrukturierungsplanungen
- Höchstfrist für die Stellung eines Insolvenzantrags wegen Überschuldung
- Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG)
- Pflicht zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement
Restrukturierungsverfahren als neues Sanierungsinstrument
Neue Richtlinien und Standards
- Neufassung des IDW Standards Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen (IDW S 11 n.F.)
- Neufassung des IDW Standards Anforderungen an Sanierungskonzepte (IDW S 6 n.F.)
- Neufassung des IDW Standards Anforderungen an Insolvenzpläne (IDW S 2 n.F.)
Ausgewählte aktuelle Rechtsprechung
- BGH 29. Juni 2023 (IX ZR 56/22) Hinweis- und Warnpflichten eines Beraters
- BGH 7.10.2022 (Az. IX ZR 213/21) Anforderungen an die Wirksamkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln
- BGH-Neuausrichtung der Insolvenzanfechtung
Ausblick
- EU: Harmonisierung der Insolvenzanfechtung
- Pre-Pack-Verfahren: Kommt ein neues Sanierungsinstrument?