Jahressteuergesetz 2026 – Das große Entlastungspaket – Top oder Flop?

Ein kompakter und praxisorientierter Überblick über die wesentlichen geplanten Neuregelungen und ihre Auswirkungen

Fachgebiete
149,00
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Das Seminar richtet sich an:

Auszubildende, Mitarbeiter*in Buchhaltung, Mitarbeiter*in Jahresabschlusserstellung, Mitarbeiter*in Lohn & Gehalt, Selbständige/Unternehmensangehörige, Steuerberater*in / Wirtschaftsprüfer*in, Unternehmer*in

Kursziele

Nach dem Seminar können die Teilnehmer:

  • die wesentlichen Änderungen des Jahressteuergesetzes einordnen.
  • die neuen Regelungen im Einkommensteuerrecht überblicken.
  • wichtige Änderungen im Lohnsteuerrecht erkennen.
  • die Neuerungen bei Quellen- und Kapitalertragsteuer einordnen.
  • die Änderungen zur umsatzsteuerlichen Organschaft überblicken.
  • Neuerungen zu Reverse Charge, Plattformen und OSS einordnen.
  • die Änderungen bei Vollverzinsung und Verwaltungsakten erfassen.
  • die neue CbCR-Korrekturpflicht und ihre Folgen einordnen.

Kursdetail

Das Jahressteuergesetz bringt zahlreiche praxisrelevante Neuerungen. Im Fokus stehen:

 

  • EStG: Kaufpreisaufteilung bei Grundstücken, Bilanzberichtigungen, Quellen- und Kapitalertragsteuer, erste Tätigkeitsstätte, SFN-Zuschläge, Lohnsteuerabzug und -Nachschau, Vorsorgepauschale, Veräußerungsgewinne und Familienleistungen
  • UStG: Organschaft, Entnahmen, Plattform-Lieferketten, Leistungsort, Konsignationslager, Reverse Charge und One-Stop-Shop
  • AO: Vollverzinsung, elektronische Verwaltungsakte und CbCR-Korrekturpflicht

 

Kompakt erklärt – damit Sie die Änderungen frühzeitig sicher einordnen können.

 

Über den Referenten

Ich habe ich mich auf die Beratung von (Zahn-)Ärzten, Heilhilfsberufen und Pflegeeinrichtungen spezialisiert, da sich gezeigt hat, dass eine Spezialisierung ein wertvolleres und bindungsintensiveres Mandatsverhältnis mit sich bringt. Diese Erfahrung und das Know-How möchte ich im Sinne der Qualitätssicherung der Tätigkeit als StB weitergeben um damit die Werthaltigkeit unserer Beratung, die über Lohn- und Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärung hinausgeht, unter Beweis zu stellen.

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